Dabei ist die billigste Energie genau die Energie, die nicht verbraucht wird. Der Maßnahmenkatalog zum Energiesparen ist beim Haus (und beim Dachdecker-Fachbetrieb) nicht auf die Dämmung im Dachbereich begrenzt. Denn warme Luft steigt nach oben und so ist es sinnvoll, das Dach – bei ungenutzten Dachräumen mindestens die oberste Geschossdecke – wärmezudämmen. Bei Dämmung der oberen Geschossdecke sollte auch beachtet werden, dass die Zugtreppe, die meist den Zugang zum Speicher ermöglicht, nicht als „Schlupfloch“ für entweichende Wärme verbleibt.
Grundsätzlich gibt es drei Dämm-Varianten im Dachbereich selbst: Die Dämmung zwischen den Sparren ist die am häufigsten angewandte Version. Dabei verbleiben allerdings die Dachsparren auch weiterhin als Wärmebrücken im Dach. Eine durchgehende Dämmung unter Sparren ist deutlich effektiver, verringert aber das Wohnraumvolumen und reduziert unter den Dachschrägen auch den Stehbereich. Optimal ist die Dämmung auf Sparren, die eine homogene Dämmschicht herstellt. Diese Art der Dämmung ist übrigens auch bei Doppel- und Reihenhäusern zulässig, selbst wenn damit die Dachhöhe zu den angrenzenden Dachflächen größer ausfällt.
Wird das Dach saniert und als späterer Wohnraum neu wärmegedämmt, sollte auch gleich in neue Dachfenster investiert werden. Hierbei gilt: je niedriger der U-Wert (= Wärmedurchgangskoeffizient) eines Dachfensters ist, desto geringer sind Wärmeverluste. Inzwischen werden Dachfenster mit einem U-Wert von 1,0 und niedriger auf dem Markt angeboten. Ebenso wichtig wie der U-Wert ist der fachgerechte, wärmebrückenfreie Einbau mit entsprechendem Anschluss an Dämmung und Dampfsperre durch den Dachdecker-Fachbetrieb.
Wenig bekannt ist, dass Dachdecker auch die „vier Wände“ unter dem Dach dämmen. Als Fachgewerk für die gesamte Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sorgen Dachdecker mit vorgehängten hinterlüfteten Fassadensystemen (VHF) für einen Rundum-Wärmeschutz. Durch die Hinterlüftung der sichtbaren Fassadenfläche ist eine Sporen- und Schimmelbildung ausgeschlossen, die viele Bauherren bei Verbunddämmungen fürchten, die direkt auf die bestehende Außenwand aufgeklebt werden.
Bei allen Dämmmaßnahmen gilt: Die Maßnahme ist nur so gut wie deren Ausführung. Deshalb sollten solche Maßnahmen zur Wärmedämmung, die übrigens auch gleichzeitig Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind, ausschließlich qualifizierten Fachbetrieben überlassen werden.
Unabhängig von möglichen Förderungen und Darlehensangeboten von BAFA und KfW ist bei selbstgenutzten Wohnräumen eine „Beteiligung des Fiskus“ möglich: Über drei Jahre verteilt können 20 % der Kosten der energetischen Maßnahme direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 € pro Wohnobjekt – also auch pro Eigentumswohnung.
Adressen von Dämm-Experten – also Dachdecker-Fachbetrieben – gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und unter www.hessendach.de