Natürlich ist es verlockend, zuhause vom Sofa aus am PC den Niedrigpreis-Dachdecker in einschlägigen Handwerkerportalen zu suchen. Ob der jedoch überhaupt berechtigt und qualifiziert ist, Dachdeckerarbeiten auszuführen, bleibt oft erst mal im Dunkeln. Apropos dunkel: Den "Schwarzen Peter" hat in jedem Fall der Auftraggeber, wenn das Dach nicht hält, was es verspricht oder ein solcher Handwerker bei der unberechtigten Ausübung seines Berufs ertappt wird.
Teuer kann ein vermeintliches Tiefpreis-Angebot auch werden, wenn es spontan an der Haustüre unterschrieben wird. Natürlich ist die Auftragsakquise per Haustürgeschäft nicht ungesetzlich. Doch zwischen "Tür und Angel" haben Bauherren kaum Vergleichsmöglichkeiten, z. B. zu Leistungen und Angeboten des Fachbetriebs in der Nähe.
Zur kostspieligen Lebenserfahrung kann es auch werden, typische Dachdeckerarbeiten in Eigenregie oder mit "Nachbarschaftshilfe" ausführen zu wollen. Selbst wenn der Baumarkt neben seinen Produkten auch Abendkurse anbietet, in denen das profunde Wissen einer dreijährigen Dachdeckerausbildung in zwei Stunden vermittelt werden soll. Spätestens wenn sich nach Abschluss der Leistungserbringung Mängel zeigen, stellen sich viele Bauherren die Frage, wie klug ihre Entscheidung wirklich war. Denn ob der "Internet-Handwerker" für Mängelbeseitigungsansprüche überhaupt ansprechbar ist, ob der "Haustür-Verkäufer" den geschlossenen Vertrag auch selbst ausgeführt oder im Bereich der Schattenwirtschaft meistbietend weiterverkauft hat an nicht selten dubiose mobile Kolonnen: Bleibt der Bauherr auf dem Schaden der Mängelbeseitigung sitzen, war auch das billigste Angebot unter dem Strich die teure Variante.
Und wer in Eigenarbeit oder mit Freunden das Dachfenster aus dem Baumarkt selbst einbaut und sich anschließend über mangelnde Dichtheit beschwert, wird nur schwerlich den Beweis gegenüber Verkäufer oder Hersteller erbringen können, dass der Do-it-Yourself-Einbau auch wirklich fachgerecht war.
Wie ein "Damokles-Schwert" schwebt über allen beschriebenen Möglichkeiten der Handwerkerarbeiten auch die Gefahr, dass es durch fehlende Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle zu einem Unfall kommt. Wird der Bauherr dann in Regress genommen, kann selbst die vermeintlich billige Dachrinnenerneuerung zum Millionenprojekt werden.
Daher setzt sich bei vernünftig kalkulierenden Auftraggebern immer mehr die Erkenntnis durch, dass der Auftragnehmer in der Region selbst bei vergleichbaren oder auch höheren Angebotspreisen letztendlich die wirtschaftlichere Alternative sein könnte. Eine Überlegung, die übrigens auch die VOB vorsieht, die bei Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber "das Maß der Dinge" ist: Denn nicht dem billigsten Bieter, sondern dem wirtschaftlichsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.
Im Bereich des Dachdeckerhandwerks hilft die regionale Innung bei der Suche nach Fachbetrieben in der Nähe gerne weiter. Ebenso können qualifizierte Dachdecker-Innungsbetriebe auch auf der Homepage des Landesinnungsverbandes Hessen unter www.hessendach.de gesucht und in der Nähe gefunden werden.