Fast schon zum Alltag gehören Anrufe bei der regionalen Dachdecker-Innung, die mit diesem Satz beginnen. Für nicht Wenige von ihnen endet die Geschichte aber mit einem finanziellen Desaster und einem Dach, das nach dem Besuch der „Haustür-Handwerker“ dann wirklich reparaturbedürftig ist. Johannes Lauer, Landesinnungsmeister des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz rät daher zur Vorsicht bei Haustürgeschäften rund ums Dach.
„Kostenlose Dachüberprüfung - besonders in Frühjahr und Herbst, Sonderposten Material, Pauschalpreise bei Sofortunterschrift unter den Auftrag – dem Ideenreichtum unseriös arbeitender Handwerker sind kaum Grenzen gesetzt“, warnt er. Natürlich ist es nicht ungesetzlich, Aufträge an der Haustüre zu akquirieren. Doch über die Qualifikation des hausierenden Handwerkers ist oft nichts bekannt. Und damit stellt sich auch die Frage, ob er denn für eine eventuell fällige spätere Mängelbeseitigung überhaupt erreichbar ist.
Beliebteste Opfer sind bei unseriös arbeitenden mobilen Dachdeckern die Senioren unter den Hausbesitzern. Mit ihrer Gutgläubigkeit sind sie schnell zu überrumpeln, wenn damit geworben wird, man habe gerade in der Nähe zu tun und könne ein günstiges Angebot machen. Oder man verfüge gerade über einen Sonderposten genau der Dacheindeckung, die das Haus besitzt. Oder man sei so freundlich, eine kostenlose Dachüberprüfung vorzunehmen. Gerade hier steht das Ergebnis für dubiose Handwerker schon im Vorfeld fest: Das Dach muss komplett neu eingedeckt werden. Zum Sonderpreis – versteht sich. Oft entpuppt sich dieser Sonderpreis dann später wirklich als etwas Besonderes: besonders teuer. Und die ausgeführte Arbeit ist nicht selten besonders unfachmännisch. Das sind die Erfahrungen von Johannes Lauer mit der Leistung vieler „Haustür-Dachdecker“. Sein Rat: „Keine spontane Auftragserteilung, vorher immer Vergleichsangebote einholen, auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung bestehen“. Denn oft wird nur eine reine Umdeckung angeboten. Eine Optimierung der Wärmedämmung, wie sie die Energieeinsparverordnung per Gesetzeskraft vorschreibt, ist dann nicht enthalten. Eine weitere „Stolperfalle“ ist das oft mangelhafte oder fehlende Gerüst. „Bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft kann das zum sofortigen Baustopp führen. Passiert ein Arbeitsunfall, ist der Auftraggeber meist mit in der Haftung“, so Lauer. „Vor allem sollte sich niemand auf ein Aushebeln des gesetzlich garantierten Rücktrittsrechts einlassen“. Genau das aber versuchen einige „Hausierer“ mit kleingedruckten Klauseln.
Auch wenn das Dach nicht eingedeckt, sondern „nur“ beschichtet werden soll, ist der Lahnsteiner Dach-Experte skeptisch: „Auch ein verrostetes Auto wird durch eine Neulackierung nicht wieder verkehrssicher“, gibt er zu bedenken.
Im Zweifelsfall sollte vor einer überstürzten Auftragserteilung an der Haustüre lieber noch einmal bei der regionalen Dachdecker-Innung nachgefragt werden. Hier gibt es übrigens auch kostenlos die Anschriften von Dachdecker-Innungsbetrieben in der Region. Ebenso im Internet unter www.dach-rlp.de