Der Bayerische Jagdverband (BJV), der das Verfahren als Musterverfahren geführt hat und der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßen die klaren Aussagen des Gerichts. Revierinhaber, deren Revier aus mehreren Jagdbezirken besteht, würden davon künftig profitieren, indem sie nicht mehr mehrfach zu den Grundbeiträgen herangezogen werden könnten, sagte Rechtsanwalt Alfred Jobst, der das Verfahren für den BJV führte. Allerdings gibt es meist - so auch im aktuellen Fall - bestandskräftige Zuständigkeitsbescheide der SVLFG, an die auch die Gerichte gebunden sind. Betroffene müssten daher bei der SVLFG zunächst einen Überprüfungsantrag stellen und auf die Situation hinweisen.
Der Bayerische Jagdverband und der Deutsche Jagdverband setzen sich gemeinsam für die Belange der Jäger gegenüber der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ein und fordern unter anderem ein Ende der Pflichtmitgliedschaft, die in dem laufenden Verfahren jedoch nicht Gegenstand war.