Anlässlich des Landesjägertages des Bayerischen Jagdverbandes in Rothenburg o.d. Tauber protestiert der Bayerische Jagdverband energisch gegen die neuen Regelungen zur Abgabe von Chemikalien in Bayern. Zukünftig ist die Abgaben von Wasserstoffperoxid, das zum Bleichen der Schädel des erlegten Wildes genutzt wird und für eine hygienisch einwandfreie Behandlung der Trophäen sorgt, nur noch für die gewerblich tätigen Teile der Jägerschaft verfügbar. Die private Jägerschaft, die mit über 47.000 Jägerinnen und Jäger den größten Teil der jagenden Bevölkerung in Bayern ausmacht, darf zukünftig Wasserstoffperoxid nicht mehr beziehen. Grund sei angeblich die Abwehr von Terrorgefahr.
BJV Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke nimmt dazu unmissverständlich Stellung und kritisiert dieses einseitige Vorgehen: „Die Abwendung der Gefahr von Terroranschlägen ist in unser aller Interesse, mit dieser Regelung trifft man aber genau die Falschen, nämlich die private Jägerschaft, die als einer der gesetzestreuesten Teile der Gesellschaft gelten. Nur Berufsjäger und Förster sollen zukünftig alleinig Zugang zu Wasserstoffperoxid bekommen, die private Jägerschaft, die ihre Zuverlässigkeit regelmäßig bei der Lösung des Jagdscheins unter Beweis stellen müssen und als legale Waffenbesitzer ohnehin unter ständiger Beobachtung stehen, dürfen diese Chemikalie aus Angst vor Terrorgefahr nicht weiter benutzen. Das macht keinen Sinn und muss besser geregelt werden.“
Die private Jägerschaft erlegt bayernweit rund 300.000 Stück Rehwild, 80.000 Stück Schwarzwild, Rotwild und Gams sowie andere Wildarten unter der strengen Kontrolle der unteren Jagdbehörden und unter behördlichen Auflagen, wie den Abschussplänen für Schalenwild in Bayern. Jährlich müssen die Jäger bei öffentlich-rechtlichen Pflichthegeschauen den Kopfschmuck des erlegten Schalenwildes präsentieren und auf Hege- und Naturschutzschauen ausstellen. „Um die Schädel der erlegten Tiere fachgerecht und hygienisch präparieren zu können, ist der Einsatz von Wasserstoffperoxid nötig und hat sich in den letzten Jahrzehnten ohne Zwischenfälle hervorragend bewährt“, so BJV Präsident Vocke. Jeder Jäger ist behördlich registriert und kann bei Abgabe der Bleichmittel in der Apotheke über den Jagdschein seine Zuverlässigkeit und Fachkenntnis unter Beweis stellen. Eine Differenzierung zwischen Berufsjäger, Förstern und der privaten Jägerschaft ist diffamierend und deshalb nicht akzeptabel.
Der BJV fordert daher den Gesetzgeber auf, zu der über lange Zeit bewährten Praxis zurückzufinden und die als zuverlässig geltenden Jäger den Zugang zu den nötigen Bleichmitteln wieder zu gestatten.
Webadressen des Landesjagdverband Bayern e.V.
Bayerischer Jagdverband www.jagd-bayern.de
BJV Service GmbH www.bjv-service.de
BJV Frischlinge (für Kinder und Jugendliche) www.bjv-frischlinge.de
Wildland Stiftung Bayern www.wildland-bayern.de
BJV-Landesjagdschule jagdschule@jagd-bayern.de