- Der Bayerische Jagdverband (BJV) begrüßt den Ermittlungserfolg von Polizei und Staatsanwaltschaft im Fall der illegalen Luchstötung im Bayerischen Wald
- Die illegale Tötung eines Luchses ist ein Straftatbestand und muss mit allen Konsequenzen verfolgt werden
BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Die Tötung eines Luchses – egal mit welchen Mitteln – ist ein Straftatbestand und muss strafrechtlich mit allen Konsequenzen verfolgt werden. Der BJV distanziert sich in aller Form und im Namen aller Jägerinnen und Jäger im BJV von Verstößen gegen das Tierschutz-, Naturschutz-, und Waffengesetz.“
Die Naturschutzorganisation des BJV, die Wildland-Stiftung Bayern hat im Falle der illegalen Luchstötung schon Mitte 2015 Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Der BJV hat die Ermittlungsarbeiten von Anfang an tatkräftig unterstützt.
Neben der juristischen Aufarbeitung des Straftatbestandes wird der BJV jetzt auch alle internen Disziplinar-Gremien aktivieren, um die illegale Handlung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen.