- Der BJV appelliert Autofahrer zur Vorsicht
- Richtiges Verhalten bei Wildunfällen – Wildunfall-Flyer des BJV
Der BJV appelliert an Autofahrer zur Vorsicht
Da „Liebe bekanntlich blind macht“ – oder besser gesagt, die Tiere völlig hormongesteuert sind – kann es vermehrt zu Überquerungen von Straßen und Verkehrswegen und somit zu Wildunfällen kommen. Gerade zu Stoßzeiten und im dichten Berufsverkehr ist die Gefahr besonders hoch: In den frühen Morgenstunden und in der Abenddämmerung sind die Tiere besonders aktiv. BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer: „Fahren Sie auch in Ihrem eigenen Interesse besonders vorsichtig. Speziell bei Fahrten durch Waldstücke, entlang von Hecken oder zwischen hohen Ackerbaukulturen wie Maisfelder kann unvermittelt Rehwild auf der Straße auftauchen. Behalten Sie daher auch immer den Fahrbahnrand im Auge und seien Sie stets bremsbereit. Ein Reh kommt zur Zeit der Brunft selten allein. Meist folgt der Geiß ein Bock. Taucht auf der Fahrbahn ein Reh auf, sollte gegebenenfalls sofort abgeblendet und kontrolliert gebremst werden. Ist ein Zusammenstoß nicht mehr zu verhindern, muss das Lenkrad unbedingt gerade gehalten werden – keinesfalls sollten unkontrollierte Ausweichmanöver versucht werden.“
Richtiges Verhalten bei Wildunfällen – Wildunfall-Flyer des BJV
Mit dem Wildunfall-Flyer informiert der BJV alle Verkehrsteilnehmer, wie sich Wildunfälle vermeiden lassen und wie man richtig reagiert, wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist. Dazu zählen auch die korrekte Angabe des Unfallortes mit Hilfe des Navigationsgerätes, einem GPS-Handy oder Straßenmarkierungen sowie das Erfassen der Bedeutung von Stationszeichen am Straßenrand, was vielen Autofahrern nicht geläufig ist. Die goldene Regel zum korrekten Verhalten lautet jedoch: Ruhe bewahren! Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein, legen Sie Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck. Personenschutz geht vor! Verletze Tiere dürfen keinesfalls angefasst werden. Wurde das Wild durch den Zusammenstoß getötet, sollte man es nach Möglichkeit mit Schutzhandschuhen von der Fahrbahn an den Rand ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Das getötete Wild darf keinesfalls mitgenommen werden, da es sich dabei um den Tatbestand der Wilderei handeln würde. Auch wenn das Wild nach der Kollision scheinbar unversehrt weiter läuft, ist es meist schwer verletzt und geht jämmerlich zu Grunde. Daher muss ein Wildunfall nach dem Bayerischen Jagdgesetz in jedem Fall unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Die Polizei informiert den zuständigen Jagdpächter, der sich mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem verletzten Wild macht. Nur so kann das leidende Tier vom zuständigen Jäger erlöst werden. Im Übrigen übernehmen die Versicherungen den Schaden nur dann, wenn der Wildunfall von der Polizei bestätigt wird.
Der Wildunfall-Flyer kann in der Geschäftsstelle des BJV kostenlos bestellt werden: Tel.: 089-990234-0.