Neu ist, dass diesmal neben den landwirtschaftlichen Unternehmen auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, an der Beitragsentlastung teilhaben dürfen. Alle anderen Sparten bleiben außen vor. Seit 2002 waren die Forstgemeinschaften gesetzlich von den Subventionen ausgeschlossen, seit diesem Jahr werden sie wieder berücksichtigt. So rasch und unkompliziert können Gesetze geändert werden – scheinbar zählt allein der Wille.
Es verwundert zudem, dass sich der alternierende Vorstand der SVLFG, Martin Empl, in der aktuellen Pressemitteilung der SVLFG vom 1. Februar zum Thema Beitragsentlastung und Bundeszuschüsse wie folgt äußert: „Das entspricht auch unserer Auffassung von Beitragsgerechtigkeit. Wir werden die Änderung unbürokratisch im Zuge der Beitragsausschreibung umsetzen“.
Seitens des Bayerischen Jagdverbandes besteht jedoch ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit. Die Beitragserhöhungen betreffen alle Sparten – somit müssen auch alle Sparten von den Beitragsentlastungen profitieren.
Dieses Vorgehen zeigt einmal mehr, dass die SVLFG hinsichtlich Präventionsleistungen, Leistungen im Versicherungsfall und eben auch bei der Verteilung der Bundeszuschüsse vornehmlich auf die Belange der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgerichtet ist. Eine Umfrage des Bayerischen Jagdverbandes bestätigt dies. 74 Prozent der Befragten kennen überhaupt keine Präventionsleistungen der SVLFG. [Vollständige Auswertung der Umfrage in der BJV-Mitgliederzeitschrift „Jagd in Bayern“, Ausgabe 8-2016]
Es ist längst überfällig, die Jagdpächter aus der Zwangsversicherung SVLFG zu entlassen und ihnen das Recht einer freien Versicherungswahl zuzugestehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre hier dringend angezeigt. Und wie man sieht – es geht. Sogar schnell und unbürokratisch, wenn man möchte.
Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de