- Bayerns Jäger geben Profi-Tipps zum Umgang mit Hunden in der Sommerhitze
- Hundstage: Todesfalle Auto
- Urlaubszeit: Wohin mit dem vierbeinigen Freund?
Hundstage: Todesfalle Auto
Hunde können nicht schwitzen. Deshalb dürfen sie an so heißen Sommertagen grundsätzlich niemals im Auto zurück gelassen werden. Egbert Urbach, Referent für das Jagdhundewesen beim Bayerischen Jagdverband (BJV), selbst Züchter und passionierter Hundeführer: „Das Innere des Fahrzeugs entwickelt sich – selbst, wenn es im Schatten steht und die Fenster geöffnet sind – innerhalb weniger Minuten zur Hitze- oder gar Todesfalle. Schon bei Außentemperaturen um 15 Grad, heizt sich der Innenraum innerhalb kurzer Zeit extrem auf. Auch vermeintliche Schattenplätze können schon eine halbe Stunde später der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein, weil die Sonne wandert.“
Tierisch heiß – so schaffen Sie Ihrem Hund Erleichterung
- Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, sollte bei der Fahrt mit dem Auto ausreichend Pausen einlegen und ausreichend Wasser mitnehmen. Leere Wasserflaschen sind schnell gefüllt, ein paar Eiswürfel halten das Wasser kühl.
- Während der Fahrt sollten die Fenster beim Platz des Hundes im Auto geschlossen sein. Der Fahrtwind kann beim Hund schnell eine schmerzhafte Bindehautentzündung verursachen.
- Auch Fahrradfans sollten daran denken, dass der Hund während der heißen Stunden nicht neben das Fahrrad gehört. Überanstrengung in der Hitze können zum Tod des Tieres führen.
- Spaziergänge in der Mittagshitze sind weder für Herrchen und Frauchen noch für den Hund ein Vergnügen. Die beste Zeit für’s Gassi-Gehen ist früh am Morgen oder später am Abend.
- Mensch und Hund erfrischen sich gleichermaßen gern mit einem kühlen Bad im See. Im Wasser sollte Ihr Hund kein Halsband tragen, er kann daran hängen bleiben.
- Wenn möglich, bleibt der Hund an heißen Tagen am besten mit ausreichend Wasser in der kühlen Wohnung. Der Hund sollte zu Hause nicht angeleint zurückgelassen werden, Hunde brauchen Bewegungsfreiheit, um sich ihren Liegeplatz aussuchen und wechseln zu können.
Wer sein Haustier nicht mit in den Urlaub nehmen will oder kann, muss sich rechtzeitig um eine Bleibe des Tieres kümmern. Zur Reisezeit spielen sich jährlich Dramen ab: Hunde und Katzen, Kleintiere und sogar Vögel werden zurück gelassen oder einfach an der Raststätte, an der Straße oder im Wald ausgesetzt. Für rund 500.000 Tiere wird in Deutschland die Urlaubszeit zur Odysee des Leidens, sagen die Tierschutzverbände. Viele von den ausgesetzten Tieren werden überfahren oder streifen orientierungslos herum und fressen – weil sie nichts anderes haben – kleine Hasen, Kitze, Singvögel oder andere kleine Wildtiere. Nach Hochrechnungen des Deutschen Jagdverbandes töten allein verwilderte Hauskatzen jährlich rund 100 Millionen Vögel und 300 Millionen Säugetiere und Reptilien.
Nach § 3 des Tierschutzgesetzes ist das Aussetzen und Zurücklassen von Tieren übrigens streng verboten. Es wird mit Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro geahndet. Gefundene Tiere sollten im zuständigen Tierheim, bei Feuerwehr oder Polizei abgegeben werden.
Ferien in der Tierpension
Der Bayerische Jagdverband bittet alle Haustierhalter, sich rechtzeitig um die Unterbringung ihrer Vierbeiner zu kümmern. Die öffentlichen Tierheime halten Pensionsplätze bereit. Auch private Tierpensionen bieten Möglichkeiten, den Hausgenossen ein paar Tage oder Wochen in guter Obhut zu hinterlassen. Und sicher haben viele Tierbesitzer auch Freunde oder Verwandte, die sich für die begrenzte Zeit um den Hausgefährten kümmern. Auf der Homepage des Deutschen Tierschutzbundes unter www.deutscher.tierschutzbund.de finden Sie Tierheime und Pensionen für die Urlaubszeit.
Gute Planung spart Ärger
Lange Flüge, bei denen der Hund stundenlang im Frachtraum verbringen muss, ist keinem Vierbeiner zuzumuten.
Wichtig ist, im Vorhinein zu klären, ob der Hund ins Hotel, ins Ferienhaus oder auf den Campingplatz auch wirklich mitgebracht werden darf. In der Regel kosten Haustiere pro Tag zusätzlich einen Betrag zwischen fünf und 10 Euro. Auch nicht an jedem Strand sind Hunde erlaubt, vielerorts in den Feriengebieten gibt es auch Hundestrände.
Impfpass nicht vergessen
Wer den Hund mit auf die Reise nimmt, muss sich rechtzeitig um den notwendigen Impfschutz kümmern. Egbert Urbach, BJV-Referent für das Jagdhundewesen: „Für Reisen innerhalb der EU muss der Hund gechippt sein. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie ihn auch im Haustierregister FINDEFIX registrieren. Außerdem braucht er einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. In anderen Ländern kann es weitere Auflagen geben. Zu empfehlen ist auch ein Parasitenschutz, um Krankheiten vorzubeugen, vor allem bei Reisen in südliche und südöstliche Länder. Hierzu sollte man sich im Vorfeld beim Tierarzt beraten lassen.“