Grundsätzlich, so Bleinroth, spreche nichts dagegen, Elektro-Rollstühle mit Straßenzulassung durch die Messehallen fahren zu lassen - allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit, so wie zum Beispiel auch in Fußgängerzonen erlaubt. . Die Verantwortung hierfür liege beim Fahrer oder der Fahrerin. Inline-Skates und Fahrräder bleiben hingegen auch in Zukunft in den Messehallen verboten, weil von ihnen wegen der höheren Geschwindigkeit tatsächlich eine Gefährdung von Messebesuchern ausgehen kann.
Freier Messe-Zugang für Elektro-Rollstühle
LMS-Geschäftsführer bedauert Vorfall vom Eröffnungswochenende
Grundsätzlich, so Bleinroth, spreche nichts dagegen, Elektro-Rollstühle mit Straßenzulassung durch die Messehallen fahren zu lassen - allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit, so wie zum Beispiel auch in Fußgängerzonen erlaubt. . Die Verantwortung hierfür liege beim Fahrer oder der Fahrerin. Inline-Skates und Fahrräder bleiben hingegen auch in Zukunft in den Messehallen verboten, weil von ihnen wegen der höheren Geschwindigkeit tatsächlich eine Gefährdung von Messebesuchern ausgehen kann.