Das Alkoholverbot für Fahranfänger geht zurück auf eine Bundesratsentschließung vom 14. Oktober 2005 auf Initiative Schleswig-Holsteins. Es gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge, die im Straßenverkehr geführt werden, also für Mofas, die ohne Führerschein ab 15 Jahren mit einer Prüfungsbescheinigung gefahren werden dürfen ebenso wie beispielsweise für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge. Wer sich nicht an das Verbot hält, hat ein Bußgeld von mindestens 125 Euro und eine Eintragung ins Verkehrszentralregister mit zwei Punkten zu erwarten. Inhaber einer Fahrerlaubnis, die noch in der Probezeit sind, müssen zudem an einem besonderen Aufbauseminar unter verkehrspsychologischer Leitung teilnehmen. Außerdem verlängert sich für sie die Probezeit um zwei auf vier Jahre.
"Alkohol am Steuer" ist eine der Hauptunfallursachen. Alkoholbedingte Unfälle sind in der Regel mit überdurchschnittlich schweren Folgen verbunden. Bei Fahranfängern sind allgemein Wahrnehmungsstrategien und Automatismen der Fahrzeugbeherrschung erst im Aufbau begriffen. Deshalb haben sie bereits ein besonders hohes Unfallrisiko. Kommt der Einfluss von Alkohol noch hinzu, erhöht sich dieses Risiko weiter.