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Land erlässt neue Förderrichtlinien: Mehr Planungssicherheit für öffentliche Theater

(lifePR) (Kiel, )
Die Landesregierung hat neue Richtlinien für ihre Förderung öffentlicher Theater und Orchester erlassen. Die Richtlinien gelten bis 2012 und verschaffen den kommunalen Theaterträgern und den Theatern mittelfristige Planungssicherheit. Bis 2009 steigen nach dem neuen Konzept die jährlichen Zuschüsse gegenüber den Beträgen 2006 jedes Jahr um anderthalb Prozent.

Die Landesregierung hat die Regelungen in enger Abstimmung mit den kommunalen Theatern und ihren Trägern erarbeitet. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Heinz Maurus, lobte heute (18. Juni) in Kiel die konstruktive Zusammenarbeit: "Ich freue mich sehr, dass unsere intensiven Gespräche mit den Intendanten, Verwaltungsdirektoren und kommunalen Vertretern zu jeder Zeit kooperativ und der Sache dienlich abgelaufen sind. Jetzt haben wir einen Konsens erzielt, der in Zeiten knapper Haushaltsmittel für alle Seiten eine zufrieden stellende Lösung bietet."

2007 erhalten die Kommunen folgende Zuschüsse:
13,25 Millionen Euro für das Theater Kiel
9,5 Millionen Euro für das Theater Lübeck
12,89 Millionen Euro für die Schleswig-Holsteinischen Landestheater.

Rechtliche Voraussetzungen
Die Landeshauptstadt Kiel, die Hansestadt Lübeck und die Gemeinden und Kreise, die an der Schleswig-Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (kommunale Theaterträger) beteiligt sind, erhalten Zuweisungen zu den Betriebskosten oder zu den Finanzierungsanteilen an den Betriebskosten der Theater und Orchester.
Das Land gewährt die im Wege des kommunalen Finanzausgleichs bereitgestellten Mittel mit dem Ziel, die kommunalen Theaterträger und die Theater in die Lage zu versetzen, unter Einsatz eigener Mittel und Einnahmen eine angemessene Versorgung der Bevölkerung in der Region mit Theater- und Konzertangeboten in eigener Verantwortung langfristig zu gewährleisten.

Die Zuweisungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass

- die Landeshauptstadt Kiel das Theater Kiel mit den Sparten Musiktheater,
Schauspiel, Ballett sowie Kinder- und Jugendtheater (Theater im Werftpark),
- die Hansestadt Lübeck das Theater Lübeck mit den Sparten Musiktheater und
Schauspiel,
- die Gemeinden und Kreise, die als Gesellschafter an der Schleswig-Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH beteiligt sind, das Schleswig-Holsteinische Landestheater mit den Sparten Musiktheater, Ballett und Schauspiel,
als Ensemble- und Mehrspartentheater und sowie je ein Philharmonisches Orchester bzw. Sinfonieorchester in der am 1. Januar 2007 bestehenden Form betreiben und hierfür die erforderliche Finanzausstattung gewährleisten.

Strukturveränderungen im künstlerischen Bereich, wie Aufgabe oder Errichtung einer Sparte oder des Konzertbetriebes oder die Umstellung einer Sparte des Theaters insgesamt auf einen Gastspielbetrieb (Bespieltheater), bedürfen der Zustimmung.

Grund für die Neuregelung
Eine neue Richtlinie war erforderlich geworden, nachdem Land und Kommunen die bisher im kommunalen Finanzausgleichsgesetz festgeschriebene jährliche Steigerung der Theaterzuschüsse um bis zu drei Prozent aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht mehr aufrechterhalten konnten. Bis 2009 steigen nach dem neuen Konzept die jährlichen Zuschüsse gegenüber den Beträgen 2006 jedes Jahr um anderthalb Prozent. Dann ist der vom Finanzausgleichsgesetz festgeschriebene Finanzrahmen ausgeschöpft. Diese Steigerungen ermöglichen einen Ausgleich der steigenden Personal- und Sachkosten der Theater und sind insbesondere für das Landestheater von existenzieller Bedeutung. Die Aufsichtsgremien der Landestheater GmbH hatten sich unter Gehaltsverzicht der Belegschaft auf ein Finanzierungskonzept geeinigt, das als Baustein auch eine weitere moderate Anhebung der Landeszuschüsse bis 2009 beinhaltet.

Bemessung der Zuschusshöhe
Mit der neuen Richtlinie ändert sich auch die Grundlage, nach der das Land die Zuschüsse für die einzelnen Theater bemisst. Während ein Anteil von 80 Prozent weiterhin als Basisförderung zur Verfügung gestellt wird, richten sich die übrigen 20 Prozent nach der Höhe der Eigeneinnahmen und der Besucherzahlen. Wenn sich über zwei Jahre Eigeneinnahmen oder Besucherzahlen um mehr als zehn Prozent verschlechtern, wird der leistungsbezogen gewährte 20-Prozent-Anteil anteilig gekürzt. So berücksichtigt die Landesregierung neben dem künstlerischen Anspruch eines Hauses auch den Erfolg beim Publikum und die Eigenwirtschaftlichkeit.

Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens
Ab sofort steht die Höhe des Zuschusses für jedes Theater fest und es entfällt die bisher aufwändige Berechnung eines Förderhöchstbetrages, für die die Buchführung der Theater vom kaufmännischen auf das kameralistische System sowie von Spielzeiten auf Haushaltsjahre umgerechnet werden musste.
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