"Für diejenigen, die das starke Hochwasser in existenzielle Not gebracht hat und die keine Chance haben, über andere Wege finanzielle Hilfe zu erhalten, stellt der Ministerpräsident aus seinem Sozialfonds bis zu maximal 10.000 Euro pro Fall zur Linderung der ersten Not zu Verfügung", sagte der Staatssekretär. Die Betroffenen müssen den Antrag direkt bei ihren Gemeinde-, beziehungsweise Stadtverwaltungen stellen.
Die vom Hochwasser besonders betroffenen Kommunen haben die Möglichkeit, bei einem zusätzlichen Investitionsbedarf im Bereich der kommunalen Infrastruktur zinsgünstige Darlehen für 2008 aus dem Kommunalen Investitionsfonds beim Innenministerium zu beantragen. Eingehende Anträge werden bevorzugt berücksichtigt.
Landwirte können sich wenden an die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Ansprechpartner ist Herr Christiansen, Tel. 0431 9797 337, oder das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume, Ansprechpartnerin ist Frau Ullrich-Pohl, Tel. 0431 988 4975.
Das Finanzministerium bereitet einen Erlass für steuerliche Hilfen vor.
Das Finanzministerium wird das Finanzamt Ostholstein in Oldenburg bitten, den Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Starkregenfälle vom 10./11. August 2007 geschädigt wurden, unbürokratisch steuerliche Hilfen zu gewähren. Möglich sind insbesondere folgende Maßnahmen für die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen:
- Stundung von Steuern, die bis zum 31. Dezember 2007 fällig werden, regelmäßig unter Verzicht auf Stundungszinsen,
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen,
- Nichterhebung von Säumniszuschlägen bei bis zum 31. Dezember 2007 fällig werdenden Steuern,
- Vereinfachter Nachweis für Spenden zur Linderung der Folgen der Regenfälle/Überschwemmungen, soweit dafür bestimmte Sonderkonten eingerichtet sind,
- Erleichterter Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug für Schadensbeseitigungen an Betriebsgebäuden, beweglichen Anlagegütern und vermieteten Gebäuden,
- Sonderabschreibungen a) zum Wiederaufbau von betrieblich genutzten und vermieteten Gebäuden, b) für die Ersatzbeschaffung von betrieblich genutzten Maschinen und sonstigen beweglichen Anlagegütern,
- sofortiger Betriebsausgabenabzug von Kosten für die Beseitigung der Schäden am Grund und Boden,
- Lohnsteuerbefreiung von bestimmten Unterstützungszahlungen an eigene geschädigte Arbeitnehmer.
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von existentiell notwendigem Hausrat und notwendiger Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an der eigen genutzten Wohnung im eigenen Haus können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit die Schäden nicht durch eine Versicherung gedeckt werden.
Entsprechende Anträge können beim Finanzamt Ostholstein in Oldenburg gestellt werden. (Anschrift: Postfach 1155, 23751 Oldenburg, Hausanschrift: Lankenstr. 1, 23758 Oldenburg - Tel. 04361/497 - 0)