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Landesregierung stimmt Lotto-Staatsvertrag zu

Schleswig-Holstein setzt Befristung auf vier Jahre durch

(lifePR) (Kiel, )
Die Landesregierung hat dem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland zugestimmt. Danach bleibt es für weitere vier Jahre beim geltenden Glücksspielmonopol des Staates für die Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. "Es gibt zur Zeit keine rechtssicheren Alternativen, um die Zweckerträge aus dem Glücksspiel zu sichern", sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen heute (10. Juli) nach einer Kabinettssitzung in Kiel. "Wir haben gegenüber den anderen Ländern durchsetzen können, dass der Vertrag auf vier Jahre befristet wird. Bis dahin muss unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rechtsprechung eine zukunftssichere Lösung gefunden werden." Innenminister Ralf Stegner ergänzte: "Damit sind die Einnahmen aus den Lotterien für den Sport, für kulturelle und soziale Belange auch weiterhin gewährleistet." 2006 betrug diese Summe rund 68 Millionen Euro. Der Landtag wird sich voraussichtlich im September mit dem entsprechenden Zustimmungs- und Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag befassen.

Der Staatsvertrag enthält Maßnahmen gegen die Glücksspielsucht, für eine Begrenzung des Glücksspielmarktes, zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Sicherstellung eines fairen Spieles. So dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit staatlicher Erlaubnis veranstaltet und vermittelt werden. Glücksspiele im Internet sind verboten. Auch die Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet ist nicht zulässig. Gemeinnützige Lotterien, die traditionell im Fernsehen präsentiert werden, sind vom TV-Werbeverbot ausgenommen. Die Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glückspielen werden verpflichtet, wirkungsvolle Konzepte zu entwickeln, die der Glücksspielsucht vorbeugen. Ferner müssen Spieler über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust sowie die Suchtrisiken aufgeklärt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 entschieden, dass ein staatliches Sportwettenmonopol mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nur dann vereinbar ist, wenn es die konsequente Bekämpfung der Spielsucht zum Ziel hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Länderparlamenten bis Ende 2007 Zeit gegeben, dass Sportwettenrecht entsprechend neu zu ordnen.
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