Die Verpflichtung von Kernkraftwerksbetreibern zur Durchführung Periodischer Sicherheitsüberprüfungen ist erstmals im Jahr 2002 gesetzlich verankert worden. Die Überprüfung im Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde durch den Betreiber 2000 eingeleitet und dauerte bis 2004. Erst danach konnte die Überprüfung durch Gutachter des TÜV Nord, Germanischer Lloyd und ESN übernommen werden.
„Bei der Überprüfung der abgearbeiteten Punkte durch die Aufsichtsbehörde geht Sicherheit und Zuverlässigkeit vor Schnelligkeit. Die Abarbeitung erfolgt nach den gesetzlichen Richtlinien“, so Trauernicht weiter.
Dass die Überprüfungen auch in anderen Bundesländern Zeit in Anspruch nehmen, ist nicht ungewöhnlich. Beispielsweise hat das Kernkraftwerk Biblis nach einer Sicherheitsüberprüfung von 1991 die Liste der offenen Punkte 2004 abgeschlossen.
„Die Absicht der DUH, durch Druck auf den Betreiber und auf die Aufsichtsbehörde ein früheres Abschalten zu erzwingen, ist klar erkennbar. Das Handeln der Reaktoraufsicht muss sich aber an Gesetze halten. Für Taktierereien ist in der Atomaufsicht kein Platz,“
sagte Trauernicht.