„Der vom Gesetzgeber erzwungene Umgang mit Bauabfällen und Bodenaushub ist zu einem Baukostentreiber ersten Ranges geworden und ökologisch unsinnig. Die Verwertung und der Wiedereinbau werden immer schwieriger und teurer. Außerdem hat der bürokratische Aufwand ein Ausmaß erreicht, das für die Bauwirtschaft nicht mehr akzeptabel ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf.“ so Wolfgang Schubert-Raab, Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände.
Die Verbände forderten ein Umsteuern in der Umweltpolitik. Diese muss die Praxis der Baubranche stärker in den Blick nehmen und umsteuern. Die Aufbereitung und Wiederverwertung von Bauabfällen in Recyclinganlagen und Bodenaushub vor Ort muss erleichtert und gefördert werden, es muss bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen eine Orientierung am Umweltschutz und am Markt erfolgen, die Baukosten müssen im Blick behalten werden, Entsorgungssicherheit für Bauabfälle muss viel stärker als bisher in den Focus rücken, ebenso wie die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Immer stärkere bürokratische Regulierung ist der falsche Weg.
Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, wies auf die sehr ernste Deponiesituation in Bayern hin: „In Bayern gibt es regional bereits spürbare Deponieengpässe. In Oberbayern beispielsweise gibt es mit Ausnahme einer Deponie in Traunstein keine aktiven Bauschuttdeponien mehr. Dadurch sind in manchen Gegenden die Unternehmen schon gezwungen, Bauabfälle und Bodenaushub zum Teil über Hunderte von Kilometern zu noch aufnahmefähigen Deponien in Sachsen oder Thüringen zu transportieren. Die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik muss die Notwendigkeit neuer Deponien für mineralische Abfälle anerkennen, politisch unterstützen und hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. In Bayern muss flächendeckend neuer Deponieraum geschaffen werden. Wenn nichts geschieht, werden der Mülltourismus weiter zunehmen und die Entsorgungskosten dramatisch steigen“.
„In Bayern fallen jedes Jahr 32 Mio. t Bodenaushub und ca. 10 Mio. t Bauschutt bei Baumaßnahmen an. 60 % davon, ca. 28 Mio. t, werden zur Rekultivierung von über 1.200 Gruben und Brüchen verfüllt. Die Verfüllungsmöglichkeiten für Böden und Bauschutt in Gruben und Brüchen müssen aufrechterhalten, wenn möglich sogar erweitert werden. Nur so ist die Rohstoffsicherheit für die Baubranche gewährleistet und eine ortsnahe und damit sinnvolle und umweltgerechte Verwertung von ausgehobenen Böden und nicht anderweitig verwertbarem Bauschutt möglich. Deponieraum kann dadurch geschont und lange Transporte vermieden werden.“ Dies stellte Markus Wahl, Mitglied des Vorstandes des Bayerischen Industrieverbands Baustoffe, Steine und Erden, klar.
Wolfgang Endlich, Präsidiumsmitglied des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern, wies darauf hin, dass bei kleineren Baumaßnahmen im Garten- und Landschaftsbau die Kosten für Aushub, Beprobung, Zwischenlagerung und Entsorgung von Böden inzwischen bis zu 20 Prozent der Baukosten ausmachen. „Es ist dringend erforderlich, praxisgerechte Kleinmengenregelungen überall einzuführen und die Untersuchungs- bzw. Beprobungspflichten zu vereinfachen.“
Mit Blick auf den vom Bundeskabinett im Mai verabschiedeten Entwurf einer sog. Mantelverordnung, welche die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie die Verwertung von Materialien in Verfüllungen bundeseinheitlich und nachhaltig regeln und die Bedingungen für die Kreislaufwirtschaft am Bau grundlegend verändern soll, betonten die Verbände, dass die Wirtschaft bundesweit rechtssichere und bundeseinheitliche Regeln zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, Böden und Abfällen brauchen. Der aktuelle Regierungsentwurf sei jedoch für die Baupraxis nicht geeignet. Ohne erhebliche Korrekturen der Mantelverordnung werde es zu ähnlich dramatischen Folgen für die Kreislaufwirtschaft Bau kommen, wie sie im Herbst 2016 bei HBCD-haltigen Polystyrolabfällen zu verzeichnen waren. Insbesondere dürften die Regelungen der Mantelverordnung nicht zu einer Stoffstromverschiebung von mineralischen Ersatzbaustoffen als mineralischer Abfall und Böden in Richtung Deponie führen. Die Mantelverordnung müsse grundlegend nachgebessert werden, um Boden- und Grundwasserschutz sowie Abfallvermeidung und Ressourcenschonung gleichermaßen gerecht zu werden.
Das Positionspapier der bayerischen Bau-, Baustoff- sowie Garten- und Landschaftsbauverbände 2017 „KREISLAUFWIRTSCHAFT AM BAU STÄRKEN – TEURE ENTSORGUNG VERMEIDEN!“ ist dieser Pressemitteilung beigefügt.