- Die Sonderabschreibung für den Wohnungsbau mit freiwilliger Sozialbindung muss wieder eingeführt werden. Diese war in den frühen 90er Jahren im sozialen Wohnungsbau sehr erfolgreich.
- Die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung müssen auf 2 Milliarden Euro pro Jahr erhöht und langfristig verstetigt werden. Dies entspricht dem Niveau Anfang der 90er Jahre. Gleichzeitig müssen die Länder eine Kofinanzierung in mindestens gleicher Größenordnung leisten. Das würde für Bayern rund 500 Mio. Euro bedeuten. Außerdem muss der Verteilerschlüssel der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung stärker am Bedarf in Engpassregionen sowie der Bereitschaft zur Kofinanzierung durch das einzelne Bundesland ausgerichtet werden.
- Eine langfristige Verlängerung der Belegungsbindung muss durch Zuschüsse gestützt werden.
- Der kommunale Mietwohnungsbau insbesondere im Bereich belegungsgebundener Wohnungen muss wieder in den Vordergrund gestellt werden.
Die Lage am Wohnungsmarkt ist dramatisch. Nicht nur in Ballungsgebieten, sondern auch in weiteren Regionen Bayerns wird ein sofortiger Neustart des sozialen Woh-nungsbaus benötigt. Innerhalb von 15 Jahren hat sich der Sozialwohnungsbestand in Bayern nahezu halbiert, von 250 000 im Jahr 1999 auf nur noch 130 000 im Jahr 2014. Allein im September kamen in Bayern schon 170.000 Flüchtlinge an. In kurzer Zeit werden zehntausende Flüchtlinge auf den bayerischen Wohnungsmarkt drän-gen. Es droht eine Verschärfung der Wohnungsnot. Die Konkurrenz zwischen sozial-hilfebedürftigen Familien und Flüchtlingen bei der Suche um bezahlbaren Wohn-raum nimmt zu. In den vergangenen Jahren lag die Fördersumme des Freistaats durchschnittlich nur bei 220 Millionen Euro pro Jahr.