Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte im Ergebnis einer Sonderkonferenz am 7. April der Bundesregierung empfohlen, noch in diesem Jahr die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der sog. „Blaue Plakette" zu schaffen. Die neue Kennzeichnung würden voraussichtlich nur Fahrzeuge erhalten, die die strenge EURO 6-Norm einhalten, also besonders schadstoffarme Fahrzeuge. Dies würde zu einem faktischen Fahrverbot für sehr viele Dieselnutzfahrzeuge von Bauunternehmen in allen Städten führen, in denen Umweltzonen gelten. Denn die Euro 6-Norm erfüllen selbst erst wenige Jahre alte Dieselnutzfahrzeuge nicht. Selbst heute stehen noch nicht in allen Nutzfahrzeugsegmenten adäquate EURO 6-Fahrzeuge zur Verfügung.
„Diese erheblichen Einschränkungen der Nutzung von Bestand-Dieselfahrzeugen durch das Bauhandwerk ist völlig unverhältnismäßig, zumal die erhoffte Senkung von Stickoxidemissionen äußerst fraglich ist. Wir fordern deshalb, diese Pläne mit Augenmaß voranzutreiben und zumindest ausreichend lange Übergangsfristen für gewerblich genutzte Fahrzeuge zu gewähren, die eine Umrüstung bzw. mittelfristige Umstellung des Fuhrparks ermöglichen. ", so Peteranderl.