Unter dem Motto „Sicht weg - Gas weg! Nebelunfälle müssen nicht sein“ hat der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) e.V. rechtzeitig vor Beginn der trüben Jahreszeit einen Aufruf an alle Unternehmer und Fahrer des gewerblichen Güterkraftverkehr in Bayern gerichtet. „Wenn auch Lkw unterproportional an Unfällen - auch an witterungsbedingten Massenunfällen beteiligt sind, so sind die Folgen in Verbindung mit Lastzügen, wegen des hohen Gewichtes und der dadurch entfalteten dynamischen Kraft, vielfach gravierend“, so Verbandssprecher Christian Durmann. Der LBT appelliert daher mit seinem Aufruf an die Berufskraftfahrer, ausreichend Abstand zu halten, Geschwindigkeiten an die Witterungsbedingungen anzupassen und besonders auf funktionsfähige Beleuchtung zu achten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgut-Lkw bei Sichtweiten durch Nebel, Schneefall oder Regen von weniger als 50 Metern den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen müssen. Die Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 Metern beträgt für alle Fahrzeugführer 50 km/h, soweit nicht nach den Umständen noch langsamer gefahren werden muss. Ferner weist der LBT darauf hin, dass für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei Sichtweiten unter 50 Metern zusätzlich ein absolutes Überholverbot gilt. Bereits Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen auf Autobahnen zum vorausfahrenden Fahrzeug einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass der Fahrer auch dann noch anhalten kann, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst. Nebelschlussleuchten müssen eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Bei größeren Sichtweiten sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte wegen der großen Blendwirkung wieder auszuschalten. Mit den bisherigen Verbesserungen kann und will der bayerische Landesverband nicht zufrieden sein, da immer wieder vermeidbare Unfälle mit schrecklichen Folgen passieren, die die gemeinsamen Bemühungen um umsichtiges verantwortungsbewußtes und unfallfreies Fahren zunichte machen.
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