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LMK beanstandet Sat.1-Sendung „Niedrig und Kuhnt“

(lifePR) (Ludwigshafen, )
Der Ausschuss für Jugendschutz und Medieninhalte der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat beschlossen, gegenüber dem Veranstalter Sat.1 eine Beanstandung sowie eine Untersagungsverfügung auszusprechen. Zudem wurde eine Sendezeitbeschränkung auferlegt.

Die betreffende Sendung der Ermittler-Doku "Niedrig und Kuhnt" wurde am 11. Juni 2007 ab ca. 17.00 Uhr von Sat.1 ausgestrahlt. In der 20-sekündigen Ein-leitung zu der Folge wurde die rituelle Ermordung einer Frau durch mehrere ver-mummte Gestalten angedeutet. Mit dramaturgischen Mitteln erfolgte eine zusätzli-che Unterstreichung der Drastik. Es war davon auszugehen, dass die seltsame Szenerie irritierende Wirkung auf jüngere Zuschauer entfalten könnte. Die Hilflo-sigkeit und Angst der gefesselten Frau vor den Kapuzengestalten wurden unmit-telbar spürbar. Aufgrund der massiven Bedrohungssituation und der dramaturgi-schen Aufbereitung war das Ängstigungspotential als hoch einzuschätzen. Über die Eingangssequenz hinaus enthielt die Folge keine gravierenden Problematiken.

Nach Auffassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verstieß die Sendung gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). Danach haben Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Bei einem Ausstrahlungszeitpunkt im Vorabendprogramm hätte Sat.1 jüngere Zuschauer bis 12 Jahre berücksichtigen müssen. Die o.g. Folge darf zukünftig nur noch in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ausgestrahlt werden.
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