Wegen Missachtung jugendschutzrechtlicher Vorschriften bei der Ausstrahlung der Sendung "Niedrig und Kuhnt: Der Fluch" am 11. Juni 2007 hatte die LMK sowohl gegen Sat.1 als auch gegen den zuständigen Redaktionsleiter Bußgelder in Höhe von € 6.000 bzw. € 1.500 verhängt. In der Eingangsszene der Serienfolge wurde die Ermordung einer jungen Frau drastisch angedeutet. Nach Auffassung der der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der LMK war diese Szene geeignet, jüngere Zuschauer in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen.
Die rundfunkrechtliche Beanstandung der Sendung wurde nicht angegriffen. Jedoch hatten sowohl Sat.1 als auch der Redaktionsleiter gegen die Verhängung der Bußgelder Einspruch erhoben. Problematisiert wurde hierbei die Benachteiligung privater Fernsehveranstalter im Vergleich zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Gegenüber diesen können – anders als bei privaten Veranstaltern – bei vergleichbaren Gesetzesverstößen keine Bußgelder verhängt werden. Der Fall wird nun vor dem Amtsgericht Ludwigshafen zu verhandeln sein.