Mit dem Inkrafttreten des 8. RÄndStV am 1. April 2005 wurde klar für die digitale Verbreitung festgelegt, dass die privaten Rundfunkprogramme, die Fensterprogramme enthalten, vollständig im Netz verbreitet werden. Dies ist in Rheinland-Pfalz bislang nicht der Fall, obwohl dies – wie der Blick in andere Bundesländer zeigt – durch die Anpassung der Netzstruktur durch Inbetriebnahme eines Glasfaser-Ringnetzes sicher zu stellen wäre. Die unbefriedigende aktuelle Situation widerspricht nicht nur der medienpolitischen Vielfaltssicherung, sondern führt zudem zu einem anhaltenden Zuschauerverlust, da immer mehr Zuschauer auf Digitalempfang im Kabel umsteigen, ihnen aber die lokalen und regionalen Programme verwehrt bleiben.
Die LMK fordert daher die KDG auf, die Einspeisung der Regionalfenster durch kurzfristige Maßnahmen zu ermöglichen. Neben der Einführung einer angemessenen und chancengleichen Entgeltstruktur müssen auch die Probleme einer gleichwertigen technischen Qualität der Programme, der Einrichtung eines lokalen Multiplexes, der entgeltfreien Verbreitung der Offenen Kanäle sowie der diskriminierungsfreien Vermittlung der EPG-Informationen gelöst werden.
Die LMK erwartet Vorschläge der KDG für die kurzfristige Umsetzung der Forderungen des Versammlungsbeschlusses, damit eine rechtskonforme Situation hergestellt wird. Sollte diese berechtigte Erwartung nicht erfüllt werden, wird die LMK mit den gebotenen Mitteln auf die aktuelle rechtswidrige Kanalbelegungssituation im digitalen Kabel reagieren.