1. Der Film "Quoten, Klicks und Kohle" verletzt in weiten Teilen anerkannte journalistische Grundsätze, insbesondere aufgrund der fehlenden Objektivität, Sachlichkeit und Ausgewogenheit sowie der fehlenden Trennung von Information und Meinung und verstößt damit gegen ARD-Grundsätze, den SWR-Staatsvertrag und den Rund-funkstaatsvertrag.
2. Insbesondere weist die Versammlung der LMK mit Empörung die Ehr abschneidenden Unterstellungen zurück, nach der es bei Lizenzvergaben zu Fällen von "weicher Korruption" gekommen sei.
3. Die Versammlung der LMK fordert den Rundfunkrat des SWR auf, auf der Grundlage einer umfassenden Analyse von Inhalt und Form des Beitrags dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft die Programmgrundsätze nach §10 Rundfunkstaatsvertrag eingehalten werden.
4. Die Versammlung der LMK fordert die Beachtung der einheitlichen Grundsätze bei der Aufsicht über den privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um eine Gleichbehandlung der Veranstalter zu gewährleisten.
Die Versammlung hat bei der Bewertung im Kern die grundlegenden journalistischen Maßstäbe des §10 Rundfunkstaatsvertrag herangezogen, die sowohl für die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen wie im privaten Medienbereich gelten. Darüber hinaus hat sie ein kurzes Gutachten des Fachmanns für Journalistik Horst Müller, Professor für Journalistische Grundlagen und Medienlehre an der Hochschule Mittweida, mit in die Diskussion einbezogen, das online auf der LMK-Homepage abrufbar ist.