Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat vor diesem Hintergrund ein Gutachten in Auftrag gegeben, das neue Ansätze zur Ermittlung der Identität und des Sitzes des Anbieters aufzeigen soll. Erstellt wurde dieses Gutachten von Dr. Marc Liesching, der sich als Rechtsanwalt auf die Bereiche Jugendschutz- und Medienstrafrecht spezialisiert hat.
Im Rahmen eines Workshops für Jugendschützer und Justiziare der Landesmedienanstalten am 24. Januar 2008 in Ludwigshafen wurden die Ergebnisse des Gutachtens vorgestellt. Die systematische Anwendung unterschiedlicher und zum Teil neuer Recherchewege soll zukünftig ermöglichen, auch in solchen Fällen wirksam tätig zu werden, in denen Anbieter ein aufsichtsrechtliches Verfahren durch falsche Angaben bewusst zu umgehen versuchen. Insoweit wurden auch Möglichkeiten dargestellt, dritte Akteure im Umfeld des Angebots wie z. B. Dienstleister bei der Zahlungsabwicklung aufsichtsrechtlich in Anspruch zu nehmen.
Seit Inkrafttreten des Jugendmedienschutzstaatsvertrages im April 2003 sind die Landesmedienanstalten für die Aufsicht über die Einhaltung geltender Jugendschutzbestimmungen in Telemedien – und hier insbesondere im Internet – zuständig. Ihre Entscheidungen treffen sie durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).