Die Änderung des Kommunalwahlrechts, die bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 erstmals greifen wird, hat im Vorfeld so manche Frage aufgeworfen und für Meinungsverschiedenheiten gesorgt. Einerseits wurde auf die Chancen für mehr Beteiligung und Mitgestaltung von jungen Menschen vor Ort hingewiesen. Andererseits gab es Stimmen, die nicht überzeugt davon waren, dass Minderjährige ab 16 Jahren die Reife haben zu kandidieren, Repräsentationsfunktionen in der Kommune zu übernehmen und an weitreichenden Entscheidungen beteiligt zu sein. Nach der Verabschiedung des Gesetzes und vor der ersten Kommunalwahl unter diesen Voraussetzungen bleiben viele Fragen. Dazu kommen in der Ausgabe verschiedene Fachleute, Entscheidungsträgerinnen und -träger und Institutionen zu Wort. Die Veröffentlichung enthält zudem Links mit Informationen zum Neutralitätsgebot der Kommunen und zur Karenzzeit vor Wahlen.
„Beteiligungs-Dings. Light-faden“ portioniert wichtige Themen der Kinder- und Jugendbeteiligung und bereitet sie leicht verständlich auf. Der digitale Infobrief erscheint in losen Abständen. Die Ausgaben sind online über den LpB-Fachbereich „Jugend und Politik“ unter www.lpb-bw.de/beteiligungs-dings-light-faden abrufbar. Die Einzelausgaben können auch per E-Mail zugestellt werden. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: angelika.barth@lpb.bwl.de.
Online-Infobrief „Beteiligungs-Dings. Light-Faden“:
Bisher erschienen:
- „Kinder und Jugendliche entscheiden mit. Wie ist die Rechtslage?“ (Ausgabe 1-Januar 2023)
- „Jugend und Gemeinderat. Wir müssen reden!“ (Ausgabe 2-August 2023)
- „Absenkung des passiven Wahlalters. Obacht: Die Jungen kommen!“
(erscheint im Februar 2024)