Es gelten die aktuellen Förderschwerpunkte: Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Maßnahmen, die Zeitzeugenaussagen erfassen und sichern. Vorrang haben außerdem Vorhaben der Forschung und Dokumentation an den einzelnen Gedenkstätten, Projekte der Vernetzung der Gedenkstätten sowie Übersetzungsarbeiten. Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.
Die Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de, Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Paulinenstraße 44-46
70178 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31, Fax -55,
christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.