In Abstimmung mit der LAGG gelten 2015 folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Projekte an Gedenkstätten, die junge Menschen ansprechen;
- Vorrang haben zudem Maßnahmen, die Aussagen von Zeitzeugen und deren Familienangehörigen erfassen und sichern sowie Vorhaben der Forschung und Dokumentation an einzelnen Gedenkstätten;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte der Vernetzung von Gedenkstätten untereinander sowie von Gedenkstätten mit anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de. Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Paulinenstraße 44-46
70178 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31,
Fax -55, erika.riegg@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.