In Abstimmung mit der LAGG gelten 2016 folgende Förderschwerpunkte:
· Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Projekte an Gedenkstätten, die junge Menschen ansprechen;
· Vorrang haben zudem Maßnahmen, die Aussagen von Zeitzeugen und deren Familienangehörigen erfassen und sichern sowie Vorhaben der Forschung und Dokumentation an einzelnen Gedenkstätten;
· Vorrang haben darüber hinaus Projekte der Vernetzung von Gedenkstätten untereinander sowie von Gedenkstätten mit anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die aktuellen Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de. Die Unterlagen können auch angefordert werden bei der:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB), Gedenkstättenarbeit
Paulinenstraße 44-46, 70178 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56, Fax -55,
erika.riegg@lpb.bwl.de, christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.