In Abstimmung mit der LAGG gelten 2017 folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Projekte an Gedenkstätten, die junge Menschen ansprechen;
- Vorrang haben zudem Maßnahmen, die Aussagen von Zeitzeugen und deren Familienangehörigen erfassen und sichern sowie Vorhaben der Forschung und Dokumentation an einzelnen Gedenkstätten;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte der Vernetzung von Gedenkstätten untereinander sowie von Gedenkstätten mit anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen.
Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.
Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Paulinenstraße 44-46, 70178 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56, Fax -55,
erika.riegg@lpb.bwl.de, christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung per Telefon oder E-Mail ist möglich.