In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben Projekte der Archivierung an Gedenkstätten;
- Vorrang haben zudem Maßnahmen, mit denen digitale Lernangebote entwickelt und ermöglicht werden;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.