Zur Vorbereitung eines Kommunalen Flüchtlingsdialogs erstellt ein externer Berater oder eine Beraterin gemeinsam mit der Kommune eine konkrete Analyse des Bedarfs, der Themenfelder und der Akteure. Die Suche und Beauftragung eines Beratungsbüros erfolgt durch die Kommune. Gemeinsam mit dem externen Berater oder der Beraterin wird der Dialog in einer Kommune durchgeführt und die Ergebnisse werden zusammengefasst. Ziel ist es, Lösungsansätze für die Herausforderungen zu finden, daraus konkrete Maßnahmen herauszuarbeiten sowie Vereinbarungen für deren Umsetzung und die weitere Zusammenarbeit zu treffen.
Städte, Gemeinden und Landkreise, die einen Kommunalen Flüchtlingsdialog durchführen wollen, können ab sofort wieder Anträge stellen. Die Kommunalen Flüchtlingsdialoge können bis 30. Juni 2017 stattfinden.
Das Beteiligungsformat wird gefördert vom Staatsministerium Baden-Württemberg und dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Programms „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“. Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) im Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe. Vor Antragstellung ist ein ausführliches Informationsgespräch erforderlich, das telefonisch erfolgen kann.