Im Rahmen des Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ sind Maßnahmen aus verschiedenen Themenfeldern förderfähig, z.B. Interkulturelles Training, Ehrenamtlicher Sprachunterricht, Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen, Argumentationstrainings, Rechtliche Rahmenbedingungen, Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes.
Beantragt werden können Zuschüsse für einzelne Veranstaltungen oder mehrgliedrige Veranstaltungsreihen. Antragsberechtigt sind Kommunen, eingetragene Vereine, in der Flüchtlingshilfe aktive Träger sowie lokale Initiativen. Wünschenswert ist es, dass sich vor Ort verschiedene Akteure der Flüchtlingshilfe zusammenschließen, um auch innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme die bereits bestehenden lokalen Bündnisse und den Kontakt untereinander zu vertiefen. Die geförderten Veranstaltungen sollten in der Regel für die Teilnehmenden kostenfrei angeboten werden.
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg setzt das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren um. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 250.000 Euro.
Erste Anträge können bereits bis zum 15. Februar 2016 an die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg gestellt werden. Die zweite Frist endet am 15. März 2016, weitere Antragsfristen sind am 30. April 2016, 30. Juni 2016 und 30. September 2016. Die detaillierten Förderrichtlinien und das Antragsformular sind online abrufbar unter:
www.lpb-bw.de/fluechtlingshilfe_massnahmen.html