Die Anträge betreffen insgesamt eine Fülle von Themen aus den unterschiedlichsten Bereichen: die Kosten des Bush-Besuches waren ebenso Thema wie die verzögerte Bearbeitung von Genehmigungsverfahren, die Einsichtnahme in Bauunterlagen oder in die Preiskalkulationsunterlagen von Stadtwerken. Die Zusammenlegung der Aufgaben als Datenschutzbeauftragter und als Beauftragter für Informationsfreiheit hat sich überall dort bewährt, wo der Schutz personenbezogener Daten Gegenstand war.
"Ich bin sehr froh feststellen zu können, dass wir in den meisten Fällen helfen konnten und die Bürgerinnen und Bürger die gewünschten Informationen erhielten", so Neumann heute in Schwerin. "In vielen an uns herangetragenen IFG- Fällen war festzustellen, dass die 1-Monats-Frist des § 11 Abs. 1 IFG M-V nicht eingehalten worden ist und die Antragsteller seitens der Behörde auch nicht wegen des Umfangs oder der Komplexität der begehrten Information auf eine mit Gründen versehene Fristverlängerung i.S.d. § 11 Abs. 2 IFG M-V hingewiesen worden ist. In einigen Fällen war auch der Bescheid formal nicht korrekt. Dies bezieht sich insbesondere auf eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung. Teilweise fehlte auch der Hinweis darauf, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit angerufen werden kann, wenn die Bürger einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Es ist festzustellen, dass das 1 Jahr alte Gesetz im Lande sehr gut angenommen wird. Dies ist sicher zum einen darauf zurückzuführen, dass im Fall eines ganz oder teilweise ablehnenden Bescheids neben dem Hinweis auf das förmliche Verwaltungsverfahren auch der Hinweis auf die Anrufung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zu erfolgen hat, zum anderen darauf, dass zahlreiche Schulungen im Lande vom LfDI seit dem Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden haben", so bilanziert Neumann die Erfahrungen des ersten Jahres.
Am kommenden Donnerstag werden im Schweriner Schloss auf Einladung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Praktiker und Juristen über Erfahrungen, Probleme und Lösungen diskutieren, womit die weitere Umsetzung und Evaluierung des Gesetzes befördert werden soll.