Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 9091

Landtag Mecklenburg-Vorpommern Lennestr. 1 19053 Schwerin, Deutschland http://www.landtag-mv.de
Ansprechpartner:in Lange +49 385 5252149
Logo der Firma Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Ein Jahr Informationsfreiheit für Mecklenburg-Vorpommern

Am 28. Juli 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten

(lifePR) (Schwerin, )
Das IFG M-V hat sich in der Rückschau auf nunmehr 1 Jahr gut bewährt. Es sind innerhalb dieses Jahres 36 Petitionen beim Landesbeauftragter für den Datenschutz M-V eingegangen, der als Informationsfreiheitsbeauftragter für die Umsetzung des Gesetzes mit Verantwortung trägt. In diesen Fällen ist der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit vermittelnd zwischen den Antragstellern und den Behörden tätig geworden. Angesichts der geringen Einwohnerzahl in diesem Land ist das nicht wenig. Insgesamt dürfte bei den Behörden des Landes eine Vielzahl von weiteren Anträgen eingegangen sein, die positiv oder negativ beschieden worden sind. In unserer Dienststelle gingen in der Vergangenheit auch zahlreiche Anfragen seitens der Behördenmitarbeiter ein, die uns um Rat gebeten haben, wie ein Informationszugangsantrag ordnungsgemäß beschieden werden kann.

Die Anträge betreffen insgesamt eine Fülle von Themen aus den unterschiedlichsten Bereichen: die Kosten des Bush-Besuches waren ebenso Thema wie die verzögerte Bearbeitung von Genehmigungsverfahren, die Einsichtnahme in Bauunterlagen oder in die Preiskalkulationsunterlagen von Stadtwerken. Die Zusammenlegung der Aufgaben als Datenschutzbeauftragter und als Beauftragter für Informationsfreiheit hat sich überall dort bewährt, wo der Schutz personenbezogener Daten Gegenstand war.

"Ich bin sehr froh feststellen zu können, dass wir in den meisten Fällen helfen konnten und die Bürgerinnen und Bürger die gewünschten Informationen erhielten", so Neumann heute in Schwerin. "In vielen an uns herangetragenen IFG- Fällen war festzustellen, dass die 1-Monats-Frist des § 11 Abs. 1 IFG M-V nicht eingehalten worden ist und die Antragsteller seitens der Behörde auch nicht wegen des Umfangs oder der Komplexität der begehrten Information auf eine mit Gründen versehene Fristverlängerung i.S.d. § 11 Abs. 2 IFG M-V hingewiesen worden ist. In einigen Fällen war auch der Bescheid formal nicht korrekt. Dies bezieht sich insbesondere auf eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung. Teilweise fehlte auch der Hinweis darauf, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit angerufen werden kann, wenn die Bürger einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Es ist festzustellen, dass das 1 Jahr alte Gesetz im Lande sehr gut angenommen wird. Dies ist sicher zum einen darauf zurückzuführen, dass im Fall eines ganz oder teilweise ablehnenden Bescheids neben dem Hinweis auf das förmliche Verwaltungsverfahren auch der Hinweis auf die Anrufung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zu erfolgen hat, zum anderen darauf, dass zahlreiche Schulungen im Lande vom LfDI seit dem Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden haben", so bilanziert Neumann die Erfahrungen des ersten Jahres.

Am kommenden Donnerstag werden im Schweriner Schloss auf Einladung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Praktiker und Juristen über Erfahrungen, Probleme und Lösungen diskutieren, womit die weitere Umsetzung und Evaluierung des Gesetzes befördert werden soll.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.