Am 28. März 2007 hatte das Bundeskabinett dem Entwurf eines Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 zugestimmt und beteiligt sich damit an dem von der Europäischen Union für das Jahr 2011 geplanten gemeinschaftsweiten Zensus. In der Bundesrepublik soll diese Volkszählung erstmals als „registergestützter Zensus“ durchgeführt werden, das heißt, dass nicht wie bei den bisherigen Volkszählungen alle Einwohner befragt, sondern hauptsächlich Melderegister, Register der Bundesagentur für Arbeit und andere Verwaltungsregister ausgewertet werden. Befragungen sollen diese Auswertungen ergänzen.
Die Daten sollen also in erster Linie anhand vorhandener Dateien gewonnen werden. Liegen den statistischen Ämtern der Länder Anhaltspunkte auf unvollständige oder fehlerhafte Daten vor, dürfen sie den Meldebehörden diese Anschriftenbereiche zur Klärung von Differenzen übermitteln. Die Einhaltung des im Volkszählungsurteil verankerten Gebotes der strikten Trennung von Statistik und Verwaltungsvollzug wird durch die jetzige Gesetzesformulierung nicht ausreichend gewährleistet.