Künftig werden die Kreditnehmer in Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten in eine von sieben Preisklassen mit festen Zinsobergrenzen eingruppiert. Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger ist die Zinsobergrenze. Wie bisher auch bleibt der tatsächlich vereinbarte Zins Verhandlungssache zwischen Hausbank und Kreditnehmer.
Für Kredite mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 10jähriger Zinsbindung gelten beispielsweise in den Sonderkreditprogrammen "Junglandwirte" bzw. "Umweltschutz und Nachhaltigkeit" je nach Preisklasse ab 1. 7. 2008 folgende Zinsobergrenzen: (siehe Anhang).
Für Darlehen über 125.000 Euro entfallen künftig die Bearbeitungsgebühren. Durch das RGZS verbessern sich für Landwirte die Chancen, ein entsprechend ihrer individuellen Risikosituation bepreistes Förderdarlehen der Rentenbank zu erhalten. Kreditnehmer mit guter Bonität zahlen einen niedrigeren Zinssatz. Gleichzeitig können jetzt auch Unternehmen mit guten Perspektiven, aber schwächerer Bonität oder weniger werthaltigen Sicherheiten Förderdarlehen erhalten. Da die Hausbanken ihren Kunden die ermittelte Bonitäts- und Besicherungsklasse erläutern müssen, haben die Kreditnehmer außerdem die Möglichkeit, gezielt mit bonitätsverbessernden Maßnahmen ihren Zinssatz zu verbessern.
Die Sonderkredite der Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z.B. Zuschüssen, eingesetzt werden. Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Diese nehmen auch die Einstufung in die Preisklassen vor.