Gestern gab Google auf seiner Pressekonferenz bekannt, dass ab dem 14. September 2010 die Nutzung von markengeschützten Begriffen in Anzeigentexten nach wie vor nicht erlaubt ist, aber diese Regelung gilt nicht für das Bieten auf die markengeschützten Keywords durch Dritte.
„Unsere Niederlassungen in den USA und UK arbeiten seit ein paar Jahren unter dieser Regelung. Die Teams in Europa profitieren nun von deren Erfahrungen und so können wir problemlos die jüngsten Änderungen im Suchmaschinenmarketing auch hier adaptieren. Trotzdem wird Googles Ankündigung wahrscheinlich Auswirkungen auf einige internationale Märkten haben, da Unternehmen ihre Budgets auf die anderen Online-Kanäle verlagern werden, um ihren ROI zu maximieren“, so Lyndsay Menzies, Chief Operating Officer bei bigmouthmedia.
„Googles Entscheidung auch Dritten das Bieten auf markengeschützte Keywords innerhalb Europas zu erlauben, wird zusteigenden Preisen in den betroffenen Märkten führen, so die Befürchtungen. Als diese Regelung 2008 in UK in Kraft
trat, stiegen die Gebote für einige Markenbegriffe kurzfristig um fast 500 Prozent an. Doch der Anstieg fiel bald wieder ab, zum Teil deswegen, weil die britischen Marken sich nicht auf einen hitzigen Bieterstreit einlassen wollten. Natürlich könnte das in den anderen europäischen Ländern nicht der Fall sein, und hier tatsächlich ein erbitterter Bieterstreit ausbrechen.“
Als ein Vorbote für weitere Veränderungen hat Google auch bekannt gegeben, dass die Suchmaschine plane, markengeschützte Begriffe in Anzeigentexten in einigen Fällen in Großbritannien zu erlauben. Damit soll der britische Markt dem US-amerikanischen Markt angepasst werden.