Wohnungsbauprämie
Seit Januar 2021 gilt eine verbesserte Wohnungsbauprämie (WoP) mit deutlich höheren Förderbeiträgen. Der maximal geförderte Sparbetrag stieg pro Person auf 700 Euro. Damit wächst der volle Sparzuschuss auf 70 Euro. Die Einkommensgrenzen betragen 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Person. Für Ehepaare gelten die jeweils doppelten Beträge. Die Prämie gibt es nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also den Bau, Kauf oder die Modernisierung verwendet wird. Junge Menschen, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind, können nach sieben Jahren einmalig frei über das aus Beiträgen und Prämie angesparte Guthaben verfügen. Für bereits vorhandene Verträge kann bis zum Jahresende die Wohnungsbauprämie (WoP) noch rückwirkend bis einschließlich 2021 beantragt werden.
Wohn-Riester
Auch die Zahlungen auf Riester-Bausparverträge sollten unbedingt aktualisiert werden, um die entsprechenden Zulagen optimal zu nutzen. Die volle Förderung erhalten all jene, die mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlten. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Eine vierköpfige Familie kann so jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Unter 25-Jährige erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich einen einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro.
Grundsätzlich gilt auch hier: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Ende 2023 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen aus dem Jahr 2021 ab.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Viele Unternehmen unterstützen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusätzlich mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Werden diese auf einen Bausparvertrag eingezahlt, fördert der Staat hier jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Maximal fließen so pro Jahr zusätzlich 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage auf das Bausparkonto. Es gelten Einkommensgrenzen (17.900 Euro für Alleinstehende, 35.800 Euro für Ehepaare). Die Einkommensgrenzen für die Gewährung werden ab 2024 mehr als verdoppelt. Damit werden viele Sparer förderberechtigt.
Wer keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann die staatliche Zulage trotzdem voll nutzen. Der fehlende Betrag kann vom eigenen Gehalt durch den Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto überwiesen werden. Die Arbeitnehmersparzulage kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, also noch für Einzahlungen aus dem Jahr 2019.
Ansprechpartnerin:
Ariane Greiner
Tel. 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-nordost.de