„Wohnwünsche zu verwirklichen kostet Geld“, so Holger Schramm, Pressesprecher der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG. Auf dem Weg ins Eigenheim können staatliche Förderungen wie Wohn-Riester-Förderung, Arbeitnehmersparzulage und die verbesserte Wohnungsbauprämie (WoP) unterstützen.
Bereits seit Jahresanfang 2021 gilt für die WoP: höhere Prämie, höhere begünstigte Einzahlungen und höhere Einkommensgrenzen. Damit können deutlich mehr Menschen von der Förderung profitieren.
Die Verbesserungen im Überblick:
- Anhebung der Einkommensgrenzen von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.
- Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich von 512 bzw. 1.024 Euro auf 700 bzw. 1.400 Euro.
- Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent, d. h. ab Januar 2021 gibt es maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Bisher betrug die Prämie 45 Euro für ein Sparvolumen von jährlich 512 Euro.
- Die Verbesserungen gelten ab dem Sparjahr 2021.
- Anspruch hat jeder ab einem Alter von 16 Jahren.