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Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge nach Riester

Eigenheimrentengesetz geplant

(lifePR) (Stuttgart, )
Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 hatte die große Koalition eine Neuregelung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums vereinbart. Die Regierungsfraktionen haben sich zum Jahresende 2007 auf ein Eckpunktepapier über die grundsätzliche Vorgehensweise geeinigt. Ziel ist die gleichberechtigte Förderung von Geld- und Immobilienrente.

"Damit endet hoffentlich bald die jetzt schon länger als zwei Jahre andauernde Unsicherheit. Nicht zuletzt die massiv sinkenden Baugenehmigungen haben deutlich gemacht, dass ohne staatliche Unterstützung viele potenzielle Eigenheimerwerber den Weg in die eigenen vier Wände nicht schaffen", fordert Heinz Panter, Vorstandsvorsitzender der LBS Baden- Württemberg. In Baden-Württemberg sind im Zeitraum von 2005 bis 2007 die Baugenehmigungen um ein knappes Drittel auf den absoluten Tiefstand von 27.600 Wohnungen gefallen.

Die Details der vorgesehenen Neuregelung stehen zwar noch nicht fest, die folgenden Eckpunkte der politischen Einigung wurden aber bereits bekannt:
- Bausparverträge werden insoweit gleichberechtigt in die Altersvorsorgeförderung einbezogen.
- Die selbstgenutzte Wohnimmobilie soll in die Altersvorsorge-Förderung einbezogen werden.
- Für die Anschaffung/Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Entschuldung bei Rentenbeginn wird eine echte Entnahmemöglichkeit von Altersvorsorgeguthaben (ohne Rückzahlungspflicht) geschaffen.
- Bei Rentenbeginn kann zwischen einer nachgelagerten Besteuerung über 25 Jahre oder einer einmaligen Steuerzahlung (mit Abschlag) gewählt werden.

"Mehr als 80 Prozent der Deutschen sehen Wohneigentum als geeignetes Mittel der Altersvorsorge. Es ist deshalb ein wichtiger Schritt, dass CDU/CSU und SPD die Einbeziehung der Immobilie in die Riester-Förderung jetzt in die Wege geleitet haben", so Panter.

"Wir bedauern allerdings, dass die große Koalition Verschlechterungen bei der Wohnungsbauprämie plant. Insbesondere soll die Zweckbindung verlängert werden. Wir halten dies für nicht sachgerecht, weil die Wohnungsbauprämie gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen wichtigen Anreiz für den Einstieg in das Bausparen bietet. Somit werden mit minimalem Aufwand langfristige private Sparprozesse angestoßen."

Bis wann die LBS Baden-Württemberg Wohn-Riester-Verträge anbieten kann, wird davon abhängen, wie zügig eine politische Übereinstimmung für das neue Eigenheimrentengesetz erreicht werden kann. "Wir hoffen auf eine schnelle Einigung. Dann können wir noch in diesem Jahr einen riesterfähigen Bausparvertrag anbieten, damit unsere Kunden in den Genuss der Förderung für das Kalenderjahr 2008 kommen", zeigt sich Panter zuversichtlich.
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