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LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg

LBS Baden-Württemberg mit hohem Finanzierungsanteil bei Modernisierungen

(lifePR) (Stuttgart, )
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- Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg erhöht Handlungsdruck
- Anteil der Modernisierungsfinanzierung bleibt im Verhältnis zu Neubau und Kauf hoch
- Finanzierung von Photovoltaikanlagen mit LBS-Darlehen berücksichtigt Einspeisevergütung

Erneuerbare-Wärme-Gesetz

"Angesichts eines Ölpreises von über 90 Dollar je Barrel gebietet schon die wirtschaftliche Vernunft, Maßnahmen zur Senkung des Gebäudeenergieverbrauchs zu ergreifen", stellt Heinz Panter, Vorstandsvorsitzender der LBS Baden-Württemberg, fest.

Das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Erneuerbare-Wärme-Gesetz der Landesregierung Baden-Württemberg schreibt den Einsatz von mindestens 20 Prozent erneuerbare Energien für Neubauten vor. Bauherren, die ab 1. April erstmalig ihre Bauunterlagen einreichen, müssen den Energiebedarf ihres Objekts zu einem Fünftel über die Sonne, Biomasse, Erd- oder Luftwärme decken. Für den Gebäudebestand wird ab 2010 ein Anteil von 10 Prozent an regenerativer Energie vorgeschrieben. Diese Auflage greift, sobald die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Alternativ kann auch eine verbesserte Dämmung der Gebäudehülle realisiert werden.

Seit Oktober letzten Jahres gilt die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007). Sie regelt die schrittweise Einführung des Gebäudeenergieausweises und enthält Vorgaben zu energieeffizienten und klimaschonenden Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Die beiden Ausweisarten – verbrauchs- und bedarfsorientiert – gewährleisten bei Vermietung und Verkauf mehr Transparenz in Bezug auf die energetische Bewertung eines Gebäudes. Kernstück ist die Angabe des Jahresenergieverbrauchs pro Quadratmeter Wohnfläche.

Modernisierungsmarkt gewinnt weiter an Bedeutung

Nach Anzahl der Finanzierungen in 2007 sind Modernisierungen mit 55 Prozent mit Abstand der wichtigste Verwendungszweck vor Entschuldung, Kauf und Neubau. Die durchschnittliche Kreditsumme lag im vergangenen Jahr bei 10.680 Euro. "Hierbei sind Modernisierungsinvestitionen bei Käufen im Bestand noch nicht berücksichtigt", so Panter. In die Renovierung und energetische Optimierung vieler Altbauten fließen schätzungsweise noch einmal Beträge in Höhe eines Drittels des Kaufpreises.

Ob Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster oder die Installation einer modernen Heizungsanlage: Bis ein älteres Gebäude Neubaustandard erreicht – also technisch ein Niedrigenergiehaus ist – wird oft ein hoher fünfstelliger Betrag fällig. Damit die Investitionen auch zielführend eingesetzt werden, sollte vorher ein Gebäudeenergieberater hinzugezogen werden. Eine Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Bei einer ersten Orientierung hilft der kostenlose LBS-Modernisierungsservice mit verschiedenen Angeboten:
- Energie-Hotline
- Energie-Check mit Energiepass-Analyse unter www.LBS-BW.de/modernisieren
- Modernisierungskompass, eine individuelle Gebäudeanalyse mit Modernisierungsempfehlungen
- LBS-Ratgeber "Zukunftsgerecht modernisieren"

Der LBS-Außendienst berät bei der Finanzierung auch über mögliche Fördermittel der KfW, des Bundes, des Landes und der Kommunen. Entscheidend ist, dass diese vor der Durchführung der Arbeiten beantragt werden. Im Nachhinein ist dies nicht mehr möglich.

Photovoltaik-Anlage mit der LBS Baden-Württemberg finanzieren

Den steigenden Strompreisen kann sich der Verbraucher auf zwei Wegen entgegenstellen: zum einen durch den Wechsel zu einem günstigeren Versorger und zum anderen in dem er selber Strom erzeugt. Mit einer Photovoltaik- Anlage wird das eigene Hausdach zum Kraftwerk. Der Strom wird ins örtliche Netz eingespeist und bei Anlagen, die 2008 errichtet werden, mit 46,75 Cent/kWh vergütet.

Eine Photovoltaik-Anlage kann sowohl über einen LBS-Energiesparkredit finanziert werden, als auch über einen Bausparkredit. Das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) bietet zudem eine öffentliche Förderung der Anlage. Seit Januar 2008 ermöglicht die LBS Baden-Württemberg in die Finanzierung die Einspeisevergütung, die der Anlagenbetreiber monatlich für seinen produzierten Strom erhält, einzuberechnen. "Wer bisher aufgrund seines monatlich verfügbaren Einkommens bei der Auslegung der Anlage Einschränkungen unterlag, hat nun einen größeren Handlungsspielraum", so Panter.
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