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Erbschaftssteuerreform

„Omas Häuschen“ weiterhin steuerfrei zu erben

(lifePR) (Münster, )
Nahe Verwandte profitieren von der für den 1. Juli 2008 geplanten Erbschaftssteuerreform. Durch eine deutliche Steigerung ihrer Freibeträge soll die in Zukunft höhere Bewertung von vererbten Grundstücken ausgeglichen werden. Ehepartner sowie eingetragene gleichgeschlechtliche Paare sollen künftig 500.000 Euro steuerfrei erben. Für Kinder wird der Freibetrag auf 400.000 Euro, für Enkel auf 200.000 Euro erhöht. Die Freibeträge von Geschwistern, Neffen, Nichten und entfernten Verwandten werden nur geringfügig angehoben.

Nach aktuellem Stand sieht die Erbschaftssteuerreform vor, dass für nahe Verwandte - Kinder, Enkel, Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare - die Freibeträge beträchtlich steigen.

Zudem soll sich die Bewertung und damit auch die Besteuerung von privat genutztem Wohneigentum im Erbfall in Zukunft am jeweiligen Verkehrswert orientieren und nicht mehr wie bisher am Bedarfswert. Dies wird regelmäßig zu einer höheren Bewertung der entsprechenden Wohnimmobilie führen als nach bisheriger Rechtslage.

Das normale Einfamilienhaus wird auch künftig steuerfrei an nahe Angehörige vererbt werden können. Denn ein gebrauchtes Einfamilienhaus in NRW kostet nach den Verkaufszahlen der LBS Immobilien GmbH in Münster durchschnittlich 170.000 Euro, ein neues alleinstehendes Einfamilienhaus 215.000 Euro. Diese Beträge liegen deutlich unterhalb der geplanten Freibeträge für Ehepartner und Kinder.

Die Freibeträge für entfernte Verwandte und sonstige Erben sollen auf 20.000 Euro angehoben werden. Nach aktuellem Recht liegt der Freibetrag für Geschwister, Neffen und Nichten bei 10.300 Euro, für alle übrigen Erben bei 5.200 Euro. Von dem darüber liegenden Betrag müssen die Betroffenen 30 Prozent an das Finanzamt abführen.

"Bei Immobilien haben Ehegatten, Kinder und Enkel dank der erhöhten Freibeträge häufig die Chance, ein geerbtes oder vorzeitig übertragenes Einfamilienhaus steuerfrei zu erben", fasst Bernd Pütz, Pressesprecher der LBS West, zusammen.

Für die geltende Regelung soll es eine Übergangsphase geben: Erben, die 2007 auf diesem Weg eine Wohnimmobilie erhalten oder bis Inkrafttreten des Gesetzes noch erben, sollen wählen können, ob sie nach den bisherigen oder den neuen Vorgaben besteuert werden.

Die Erbschaftssteuer-Freibeträge für nahe Angehörige sollen angehoben werden:

Freibetrag für Ehegatten von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro
Freibetrag für eingetragene Lebenspartner von bisher 5.200 auf 500.000 Euro
Freibetrag für Kinder des Erblassers von 205.000 Euro auf 400.000 Euro
Freibetrag für Enkelkinder von 51.200 Euro auf 200.000 Euro
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