„In der Anhörung wurde deutlich, dass vor allem Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder besonders hohem Unterstützungsbedarf beim Krankenhausaufenthalt auf Assistenz durch ihnen vertraute Personen angewiesen sind. Derzeitige gesetzliche Regelungen erschweren gerade dieser Personengruppe die notwendige Begleitung. Wir als Lebenshilfe NRW teilen diese Erfahrung seit vielen Jahren. Hier muss dringend etwas passieren und zwar möglichst ohne neue bürokratische Antragsverfahren“, sagt Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.
„Angehörige leisten heute schon einen wichtigen Beitrag bei der Begleitung ihrer behinderten Angehörigen im Krankenhaus. Diese Situationen sind aber für begleitende Angehörige eine extreme Erfahrung. Es mutet daher sehr seltsam an, wenn Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in der Anhörung sagen, dass bei einem fünftägigen Krankenhausaufenthalt die Angehörigen die Assistenz einfach übernehmen können. Ich möchte die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen daran erinnern, dass Angehörige von Menschen mit Behinderung auch oft berufstätig sind. Wer übernimmt den Verdienstausfall für berufstätige Angehörige an diesen Tagen, die Krankenkassen?“, sagt Bärbel Brüning.
Hinzu kommt, viele ältere Menschen mit Behinderung haben keine Angehörigen mehr, oder Eltern sowie Geschwister, die selber pflegebedürftig sind. Auch mit Blick auf ein selbstbestimmtes Leben erwachsener Menschen mit Behinderung ist dies keine Lösung. Die notwendige Begleitung im Krankenhaus muss durch eine – fachlich und zeitlich – angemessene individuelle Assistenz gewährleistet werden.