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Kinder haben Anrecht auf eine notwendige therapeutische Versorgung!

Regressforderungen der Krankenkassen gegenüber Ärzten gefährden die therapeutische Versorgung von Kindern mit Entwicklungsbeeinträchtigungen

(lifePR) (Marburg, )
Die Lebenshilfe Hessen fordert alle Beteiligten in der Politik, den Krankenkassen und der Vereinigung der Ärzte in Hessen auf, kurzfristig Regelungen für die medizinisch notwendige therapeutische Behandlung von Kindern mit Behinderung oder einer Entwicklungsbeeinträchtigung zu schaffen.

Die Mitglieder der Lebenshilfe können nicht akzeptieren, dass unzureichende Vertragsgrundlagen dazu führen, dass Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderung nur unzureichend gefördert und behandelt werden.

Eine Verordnungspraxis nach Kassenlage ist nicht zu akzeptieren!

Überschreiten einzelne Ärzte das für ihre Praxis festgelegte "Verordnungsvolumen" für Heilmittel (Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie) um mehr als 25 %, wird von Seiten der Krankenkassen eine "Richtgrößenprüfung" durchgeführt.

Wenn der betroffene Arzt / Kinderarzt im Rahmen dieser Prüfung nicht nachweisen kann. dass für seine Praxis so genannte Praxisbesonderheiten vorliegen, kann er von Seiten der Krankenkassen in Regress genommen werden und muss aus seinem Einkommen die Kosten dieser therapeutischen Maßnahmen tragen. Hier können Forderungen der Krankenkassen von über 100 000 Euro entstehen.

Von Seiten des Prüfungsausschusses haben über 1150 Ärzte / Kinderärzte eine Mitteilung bekommen, dass Sie im Jahr 2005 zu viele Heilmittel verordnet hätten.

Durch dieses Verfahren besteht auf Seiten der Ärzte eine hohe Verunsicherung in Bezug auf das ihnen mögliche Verordnungsvolumen für therapeutische Behandlungen. Deshalb schränken viele Ärzte die Verordnungen der Heilmittel zurzeit sehr stark ein.

Aus .Sicht der Lebenshilfe Hessen ist es erforderlich, die hessischen Richtgrößen für die Verordnung von Heilmitteln (sie zählen im bundesweiten Vergleich zu den niedrigsten) zu überprüfen und neu zu berechnen.

Die behandelnden Ärzte müssen wieder in die Lage versetzt werden, neben den akut kranken Patienten auch Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung die notwendigen Hilfen und Therapien zu kommen zu lassen. Die Kinder sind auf diese Hilfen und Therapien angewiesen, um wichtige Entwicklungsschritte in den Bereichen der Sprache, Bewegung und Wahrnehmung vollziehen zu können.

Es kann nicht angehen, dass die sowieso schon hoch belasteten Eltern mit den Ärzten um die Verordnungen für ihre Kinder "ringen" müssen.

Zur Situation:

Gemäß den Heilmittel-Richtlinien vom 01.07.2004 sind Heilmittel dann einzusetzen, wenn ein Kind oder Erwachsener Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie benötigt.

Die einzelnen Leistungen der Therapeuten wurden in einem Heilmittelkatalog beschrieben, für das "Verordnungsvolumen" dieser therapeutischen Maßnahmen wurden zwischen den Krankenkassen und der Ärzteverwaltung ab dem Jahre 2005 so genannte "Richtgrößen" festgelegt.

Zurzeit werden aufgrund gesetzlicher Regelungen (Ablauf von Verjährungsfristen) durch einen unabhängigen Prüfungsausschuss der Krankenkassen und der Ärzteverwaltung "Richtgrößenprüfungen" bei der Verordnung von Heilmitteln durch die hessischen Ärzte / Kinderärzte für das Jahr 2005 durchgeführt.

Überschreiten einzelne Ärzte das für ihre Praxis festgelegte "Verordnungsvolumen" um mehr als 25 % wird von Seiten der Krankenkassen eine "Richtgrößenprüfung" durchgeführt.

Kann der betroffene Arzt / Kinderarzt im Rahmen dieser Prüfung nicht nachweisen, dass für seine Praxis so genannte Praxisbesonderheiten (z. B. besonderer Betreuungsaufwand oder besondere Krankheitsbilder einzelner Patienten) vorliegen, kann er von Seiten der Krankenkassen in Regress genommen werden und muss aus seinem Einkommen die Kosten dieser therapeutischen Maßnahmen tragen. Laut Mitteilung einzelner Ärzte können hier Forderungen der Krankenkassen von über 100 000 Euro entstehen.

Von Seiten des Prüfungsausschusses haben über 1150 Ärzte / Kinderärzte eine Mitteilung bekommen, dass Sie im Jahr 2005 zu viele Heilmittel verordnet hätten.

Die Ärzte beklagen nunmehr, dass sie in einem aufwendigen Verfahren nachweisen müssen, dass durch Besonderheiten ihrer Praxis oder ihrer Patienten die Mehrausgaben gerechtfertigt sind. Gelingt ihnen dieser Nachweis nicht, werden sie in Regress genommen.

Durch dieses, für die Ärzte undurchsichtige und zum Teil Existenz bedrohende Verfahren, besteht auf Seiten der Hausärzte und Kinderärzte eine hohe Verunsicherung in Bezug auf das ihnen mögliche Verordnungsvolumen für logopädische, physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen von Kindern und Erwachsenen. Deshalb schränken viele Ärzte die Verordnungen dieser therapeutischen Maßnahmen zurzeit sehr stark ein. (Siehe Anzeige von HNO-Ärzten im Sonntagsmagazin vom 30.9.2007 und Ärztezeitung als Anlage)

Vor diesem Hintergrund müssen viele Eltern von Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsbeeinträchtigungen zurzeit mit den behandelnden Ärzten ihrer Kinder um dringend notwendige therapeutische Behandlung ihrer Kinder ringen und streiten.

Unsere Forderungen:

Die Lebenshilfe in Hessen fordert alle Beteiligten in der Politik, den Krankenkassen und der Vereinigung der Ärzte in Hessen auf, kurzfristig Regelungen für die medizinisch notwendige therapeutische Behandlung von Kindern mit Behinderung oder einer Entwicklungsbeeinträchtigung zu schaffen.

Das eingeleitete Überprüfungsverfahren führt zu einer hohen Verunsicherung aller behandelnden Ärzte.

Aus unserer Sicht ist es erforderlich, die hessischen Richtgrößen für die Verordnung von Heilmitteln (sie zählen im bundesweiten Vergleich zu den niedrigsten) zu überprüfen und neu zu berechnen.

Eine Verordnungspraxis nach Kassenlage ist nicht zu akzeptieren!

Die behandelnden Ärzte müssen wieder in die Lage versetzt werden, neben den akut kranken Patienten auch Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung die notwendigen Hilfen und Therapien zu kommen zu lassen. Die Kinder sind auf diese Hilfen und Therapien angewiesen, um wichtige Entwicklungsschritte in den Bereichen der Sprache, Bewegung und Wahrnehmung vollziehen zu können.

Die Auswirkungen einer nicht ausreichend therapeutischen Versorgung bei Kindern mit einer Behinderung / Entwicklungsbeeinträchtigung sind weitreichend für den weiteren Lebensweg dieser Kinder.

Frühzeitige und angemessene therapeutische Maßnahmen sind wichtig und notwendig, u. a. um eine drohende Sekundärproblematik (z.B. Verhaltens-Auffälligkeiten bei Kindern mit Sprachstörungen und Wahrnehmungsstörungen) zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

Eine hohe Verunsicherung und Sorgen über die weiteren Entwicklungschancen ihrer Kinder werden von Seiten der Eltern vorgetragen. Da in der Therapie immer eine Unterstützung, verbunden mit einer Anleitung und Beratung im Hinblick auf die Förderung / Begleitung des Kindes stattfindet, fühlen sich viele Eltern "allein gelassen".
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