Dabei handelt es sich um ein Anmeldeverfahren gemäß Artikel 20 der EU-Pensionsfondsrichtlinie (Richtlinie 2003/41/EG). Die LV 1871 Pensionsfonds AG mit Sitz im liechtensteinischen Vaduz hat damit die Genehmigung erhalten, ihre grenzüberschreitende Tätigkeit aufzunehmen.
"Insgesamt neun Verträge sind mit Abschluss der ersten Notifikationsverfahren am 27. August in Kraft getreten", berichtet Martin Großmann, Mitglied der Geschäftsleitung der LV 1871 Pensionsfonds AG. Das entspricht einem Volumen von 3,2 Millionen Euro. "Angesichts dieser Zahlen sind wir mit der Entwicklung des LV 1871 Pensionsfonds mehr als zufrieden", erklärt Martin Großmann. Und: Aufgrund der konkreten Anbahnungen wird noch ein starkes Jahresendgeschäft erwartet.
Hoher Garantiezins, niedriger Beitrag
Unter den bereits notifizierten Verträgen sind auch Abschlüsse in der Variante "Garantie", bei denen der Pensionsfonds eine versicherungsförmige Garantie der Leistungen übernimmt.
Aufgrund seines Standorts in Liechtenstein kann der LV 1871 Pensionsfonds mit einem höheren Garantiezins von derzeit drei Prozent jährlich kalkulieren. Dies reduziert den Beitrag deutlich, den der Arbeitgeber an den Pensionsfonds zur Übertragung seiner Pensionszusage leisten muss.
Große Flexibilität
In der Variante "Dynamik" hingegen werden die Leistungen nicht vom Pensionsfonds garantiert. Dadurch kann der Pensionsfonds mit realistischeren Rechnungsgrundlagen und einem Rechnungszins von fünf Prozent jährlich kalkulieren, was einen erheblich niedrigeren Beitrag für die Übertragung zur Folge hat.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, im Falle einer Unterdeckung einen Nachschuss zu leisten. Im Gegensatz zu deutschen Pensionsfonds bietet der LV 1871 Pensionsfonds wesentlich flexiblere Instrumente zur Behebung einer Unterdeckung.