Radio Dreyeckland, das von der LFK als nichtkommerzieller Hörfunkveranstalter für Freiburg zugelassen wurde, ist in mehreren Verfahren gegen die Lernradios generell und die Zuweisung an die Universität Freiburg im Besonderen vorgegangen. Die dort vertretenen Ansichten hat, wie zuvor schon Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof, nun auch das BVerfG abschlägig beschieden. Es hat darüber hinaus festgestellt, dass das Grundrecht der Rundfunkfreiheit „die Beschwerdeführerin nicht grundsätzlich vor einer Konkurrenz durch Hochschulen bei der Ausweisung und Zuweisung der betreffenden Frequenzen“ schütze.
Das Gericht hat zugleich betont, dass der Landesanstalt für Kommunikation bei der Abwägung, welche Frequenzen welchen Veranstaltern zuzuweisen sind, ein „Abwägungs- und Gestaltungsspielraum“ zustehe.
Mit der vorliegenden Entscheidung geht ein seit Mitte 2004 währender Rechtsstreit zu Ende. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Hochschul- und Lernradios ist geklärt und damit die Entscheidungen der Landesanstalt für Kommunikation bestätigt, auch diesen Hörfunkanbietern eigene Frequenzen zuzuweisen. Die LFK verbindet mit dieser Entscheidung die Hoffnung, dass sich Radio Dreyeckland nun wieder mit voller Energie seiner eigentlichen Arbeit zuwenden kann, der Produktion eines nichtkommerziellen Hörfunkprogramms. Mit diesem Programm kann und muss sich Radio Dreyeckland mit den anderen im Raum Freiburg empfangbaren Hörfunkangeboten messen lassen.
Bei Fragen steht Ihnen LFK-Sprecher Ingo Nave, Fon 0711/6 69 91-30 zur Verfügung.