Schneider sagte am 31. Juli in Düsseldorf, diese Verpflichtung gelte unabhängig von der technischen Verbreitung: „Es macht dabei medienrechtlich keinen Unterschied, ob Inhalte im herkömmlichen Fernsehen oder über das Internet verbreitet werden.“
Sofern es sich um mit Fernsehen vergleichbare, lineare Inhalte handelt, seien die Unternehmen in einer Bringschuld gegenüber der Medienaufsicht. Eine Zeitungsmeldung ersetze nicht die Zulassung einer Landesmedienanstalt, sagte er weiter.
Schneider forderte die Unternehmen auf, bei den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten eine Lizenz zu beantragen.