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Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck

Neue Rentensteuer verunsichert viele Ruheständler

(lifePR) (Gelsenkirchen, )
Lohnsteuerhilfevereine übernehmen die Einkommensteuer-Erklärung

Rentner aufgepasst: Im Zuge des Alterseinkünfte-Gesetzes überprüft der Fiskus derzeit, welche Ruheständler zur Einkommensteuer herangezogen werden. "Viele Rentner sind bereits verunsichert, weil kaum jemand so recht abschätzen kann, welche Folgen das komplizierte Gesetz für ihn hat", erklärt Gerd Wilhelm, 2. Vorsitzender des bundesweit engagierten "Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V." mit Hauptsitz in Gladbeck. Der Steuerfachmann ruft deshalb alle Betroffenen dazu auf, sich von Lohnsteuerhilfevereinen bei der Einkommensteuererklärung helfen zu lassen.

Gesetzliche, private und betriebliche Rentenansprüche sind betroffen

Die Rentenversicherungsträger, so Wilhelm, seien gemäß dem 2005 in Kraft getretenen Gesetz dazu verpflichtet, der Finanzverwaltung und den Finanzämtern die Rentenhöhe ihrer Versicherten zu übermitteln. "Das betrifft sowohl gesetzliche und private als auch betriebliche Rentenansprüche", sagt der Experte. Diese Maßnahme sei eine Folge der neuen Identifikationsnummern, die jeder Bürger in Deutschland zugesandt bekommen hat. "Sie sollten nicht warten, bis das Finanzamt Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordert. Steuernachzahlungen für zurückliegende Jahre werden unter Umständen verzinst", sagt Wilhelm. Für verspätet abgegebene Steuererklärungen könnten sogar Verspätungszuschläge erhoben werden.

Was das Gesetz für die konkrete Rente bedeutet

Wer also keine weiteren Einnahmen hat, vor dem 31.12.2005 in Rente gegangen ist und eine Bruttorente von monatlich mindestens 1.599 Euro hat, muss eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Renteneintritt im Jahr 2006 gilt dies ab einer Bruttorente von 1.524 Euro (2007 = 1.464 Euro; 2008 = 1.409 Euro usw.). Bei Verheirateten gilt das jeweils Doppelte. "Hatten Sie als Rentner neben der Rente noch andere Einkünfte, etwa Arbeitslohn, Honorare, Mieteinkünfte usw., sind Sie unabhängig von der Höhe der Rente verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben", so Wilhelm.

"Hatten Sie Kapitaleinkünfte, die den Sparerfreibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro übersteigen, und keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragt, dann sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, um eventuell zu viel abgezogene Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer auf Zinsen zurückzufordern."

Alle nötigen Unterlagen werden unkompliziert erstellt

Steuer-Experte Gerd Wilhelm macht darauf aufmerksam, dass sein Lohnsteuerhilfeverein für die Mitglieder die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bzw. die Nichtveranlagungs-Bescheinigung für die Banken auf Wunsch beantragt. "Wir erstellen unkompliziert nach Ihren Angaben und Unterlagen Ihre Steuererklärung. Kommen Sie in eine der Beratungsstellen unseres Vereins. In einem vertrauensvollen Gespräch prüfen wir gerne, ob eine Steuererklärungspflicht besteht", so Wilhelm.

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck

Als eingetragener Verein beraten wir ausschließlich unsere Mitglieder.
Mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags haben Sie einen Anspruch auf eine ganzjährige Beratung in Ihren Steuerfragen und für unsere gesamten Leistungen.

Wir erstellen für Sie zum Beispiel

* die jährliche Einkommensteuererklärung
* Anträge auf Steuerermäßigung
* Kindergeldanträge
* Einsprüche gegenüber dem Finanzamt

Dazu geben wir Ihnen gute Tipps, wie Sie Ihre Steuerersparnis optimieren können.

Unsere Beratungsbefugnis auf Basis des Steuerberatungsgesetzes gilt sowohl für Arbeitnehmer und Beamte als auch für Rentner , Pensionäre und Bezieher von Unterhaltsleistungen.
Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschußeinnahmen insgesamt bei Ledigen 13.000 € und bei Verheirateten 26.000 € übersteigen.

Bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung erhalten Sie bereits in der Beratungsstelle eine zuverlässige Berechnung des zu erwartenden Ergebnisses. Über die umfassende Beratung in Steuerfragen hinaus vertreten wir auch Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt – von der Nachverfolgung der Bearbeitungszeiten bis zur kostenlosen Vertretung vor dem Finanzgericht im Falle eines Rechtsstreites. Die Höhe des Beitrages richtet sich sozialverträglich nach Ihrem Einkommen. Bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von z. B. 25.000,- € fällt lediglich ein Vereinsbeitrag von 111,- € einschl. MwSt. für das gesamte Leistungspaket an.
Neben dem Mitgliedsbeitrag entstehen Ihnen keine weiteren Kosten!

Das Steuerrecht ist mittlerweile zu einer komplexen “Wissenschaft” geworden. Daher ist eine kompetente Fachberatung die Voraussetzung, um Steuergesetze zum eigenen Vorteil nutzen zu können. Unsere Beratungsstellenleiter/innen verfügen über eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrungen. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter garantieren wir Ihnen, dass Ihr Ansprechpartner immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung ist und dies zu Ihren Gunsten anwendet. Sollte dennoch einmal ein Fehler auftauchen, sind Sie durch eine von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung geschützt.

Unser Leistungspaket, das die Optimierung Ihrer Steuerzahlung und die Gewährung der größtmöglichen Sicherheit einschließt, ist nicht durch Freunde, Bücher oder Software zu ersetzen. Sie wissen doch: Alle Jahre wieder das Gleiche – es wird geschoben bis zuletzt und zum Schluss muss ein Wochenende dran glauben. Und jedes Jahr die gleichen Fragen und Zweifel: Gibt´s vielleicht nicht doch noch die eine oder andere Möglichkeit, etwas mehr herauszuholen?

Wir geben Ihnen Antworten: Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. gehört zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland und berät über 40.000 Mitglieder in ihren Steuerfragen. Sie ist seit 1991 als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Bundesländern tätig. In mittlerweile über 300 Beratungsstellen erhalten Sie von Steuerspezialisten aus Ihrer Region individuelle Antworten auf Ihre vertraulichen und individuellen Fragen. Direkt und persönlich entsprechend unserer Devise – eben „von Mensch zu Mensch“.

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. ist als satzungsgemäß demokratische Organisation ein Verein, in dem Sie mitbestimmen können! So wählt die Mitgliederversammlung, das höchste Organ unseres Vereins, die Vereinsvertretung, die zusätzlich von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird. Darüber hinaus unterliegt die Lohnsteuerhilfe der jährlichen Kontrolle durch die Oberfinanzdirektion. Alle Geschäftsergebnisse werden im Rahmen unseres jährlichen Mitgliederrundschreibens offengelegt. So werden unsere Arbeit und Ergebnisse für jedes Mitglied transparent.

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