„Herstellen – Verwenden – Entsorgen“ wandelt sich zu „Herstellen – Verwenden – Rückführen“.
Der Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft sieht das Einsparungspotential bei 100 Mio. Tonnen CO?, das Umweltbundesamt etwas verhaltener bei 20 bis 30 Mio. Tonnen.
Über das Verpackungsgesetz und seine Begleitdokumente wird die Grundlage geschaffen, die Recyclingquoten und den Rezyklateinsatz zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das Recycling von Polyolefinen wie PE und PP, PET und Polystyrol hat laut Bundesamt Sekundärrohstoffe und Entsorgung ein Treibhausgas-Reduktionspotential von 70-80%.
Welche Verpackungen für Obst und Gemüse unterstützen den Kreislaufgedanken?
Kartonverpackungen im direkten Lebensmittelkontakt werden zum Großteil aus sogenanntem „Kaufhausaltpapier 1.04“ hergestellt. Dieses besteht zu mindestens 70% aus Wellpappe, die Reste sind Vollpappe und Packpapier. Hierbei handelt es sich um Industrierezyklat, welches in allen Stufen der Produktions- und Handelskette anfällt. Aus der Konsumentensammlung, also der blauen Tonne, ist in Lebensmittelverpackungen kein Altpapier enthalten. Kartonverpackungen bestehen somit aus nachwachsenden Rohstoffen sowie recyceltem Material und werden in der Praxis bis zu 25-mal rezykliert.
Papiertüten und -rollenware im direkten Lebensmittelkontakt bestehen aufgrund ihrer hohen Ansprüche an Festigkeit und Materialeinsparung in der Regel aus Frischfaser also Neuware. Recyclingfasern verkürzen sich vor allem in den ersten drei Recyclingzyklen und verlieren hier an Festigkeit. Um die Klimabilanz auszugleichen, müssen Papiertüten mindestens 3-mal so oft verwendet werden wie erdölbasierte Plastiktüten. Laut NABU haben Papiertüten außerdem ein achtfach höheres Gewicht als ihre Pendants aus Kunststoff. Das Plastiktütenverbot ist somit in erster Linie als eine Maßnahme zur Bewusstseinsfindung in Richtung Kreislaufwirtschaft und gegen die Linearwirtschaft zu verstehen und keine alleinige Maßnahme für mehr Ökologie.
PET-Schalen enthalten in der Regel bereits 80% bis 100% recyceltes Material, werden aktuell aber noch zum großen Teil thermisch verwertet. Im Rahmen des im September 2021 veröffentlichten Begleitdokuments zum Verpackungsgesetz, dem „Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“, bietet sich über den sogenannten „Einzelnachweis“ die Möglichkeit, PET-Schalen als recyclingfähig zu deklarieren. In dieser Konstellation kommen PET-Schalen für Lebensmittel dem Ansatz der Kreislaufwirtschaft besonders nah und bieten ein hohes Entwicklungspotential. Durch den Einsatz von PET Rezyklat kann laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (Informationsblatt CO?-Faktoren 2021) je Tonne PET der CO? Ausstoß von 2,75 auf 1,16 Tonnen CO? reduziert werden.
PP-Schalen und -Folien gelten als recyclingfähig, erfordern in der Herstellung einer Lebensmittelverpackung aber zum jetzigen Stand grundsätzlich den Einsatz von Neuware auf Basis fossiler Rohstoffe. 1 Tonne PP erzeugt 1,91 Tonnen CO? im Vergleich zu 1,16 Tonnen bei R-PET. Im Recycling von PP wird von Downcycling gesprochen, weil bisher kein flächendeckendes funktionsgleiches Recycling möglich ist.
PE- und Bio-PE Folien gelten als sehr gut recyclingfähig und werden oftmals sogar wieder zu Folien verarbeitet, allerdings nicht für den direkten Lebensmittelkontakt. Bio-PE ist eine sogenannte Drop-In Lösung, ermöglicht den Einsatz von bis zu 80% nachwachsenden Rohstoffen und fließt nach seinem Gebrauch ins konventionelle Recycling. 1 Tonne LDPE erzeugt 1,97 Tonnen CO?, der Hersteller des Bio-PE gibt an, dass die Produktion von Bio-PE auf Zuckerrohrbasis sogar CO? bindet.
Seit dem 01. Januar 2021 zahlen alle EU-Mitgliedsstaaten eine Abgabe von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Plastikverpackungen an die EU. Im Jahr 2021 belief sich die Summe für Deutschland auf rund 1,3 Milliarden Euro. ¼ des Geldes verbleibt im Land, ¾ werden an die EU abgeführt. Das Verpackungsgesetz sieht für systembeteiligungspflichtige Plastikverpackungsabfälle aus privaten Haushalten sowie vergleichbaren, kleinen Anfallstellen seit 2022 eine Mindestquote für die stoffliche Verwertung von 63% vor.
Detaillierte Informationen hinsichtlich der Kreislauffähigkeit der einzelnen Verpackungslösungen bietet die Lorentzen & Sievers GmbH. Besonders interessant ist für die abpackenden Betriebe die Möglichkeit, R-PET-Schalen als recyclingfähig anbieten zu können. Hierüber lassen sich in Zukunft entsprechende zusätzliche Zahlungen vermeiden und die Kreislaufwirtschaft im Sinne des Gesetzgebers weiter vorantreiben.