Hierzu der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs: "Die Gebührensätze, die noch aus der analogen Zeit stammen, müssen an die digitalen Entwicklungen angepasst werden. Immer häufiger kommen kleinere Veranstalter zum Zug, die nicht durch überzogene Gebührenforderungen in ihrem unternehmerischen Engagement eingeschränkt werden sollen. Mit der Senkung der Gebühren für rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigungen wollen wir erreichen, dass insbesondere Anbieter aus Hamburg und Schleswig-Holstein mit neuen Angeboten im Internet zu uns kommen, um deren Rundfunkrelevanz prüfen zu lassen, und sich so Sicherheit verschaffen, ob ihr Angebot Rundfunk ist oder nicht. Hieran haben viele Anbieter ein Interesse, wurden aber in der Vergangenheit durch die Gebührenhöhe teilweise abgeschreckt."
MA HSH baut Barrieren für neue Inhalteanbieter ab
Gebührensenkung für Zulassungen und Unbedenklichkeitsbestätigungen
Hierzu der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs: "Die Gebührensätze, die noch aus der analogen Zeit stammen, müssen an die digitalen Entwicklungen angepasst werden. Immer häufiger kommen kleinere Veranstalter zum Zug, die nicht durch überzogene Gebührenforderungen in ihrem unternehmerischen Engagement eingeschränkt werden sollen. Mit der Senkung der Gebühren für rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigungen wollen wir erreichen, dass insbesondere Anbieter aus Hamburg und Schleswig-Holstein mit neuen Angeboten im Internet zu uns kommen, um deren Rundfunkrelevanz prüfen zu lassen, und sich so Sicherheit verschaffen, ob ihr Angebot Rundfunk ist oder nicht. Hieran haben viele Anbieter ein Interesse, wurden aber in der Vergangenheit durch die Gebührenhöhe teilweise abgeschreckt."